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Urteil Umlegung der Kosten der Dachrinnenreinigung durch jahrelange Übung
Schlagworte
Umlegung der Kosten der Dachrinnenreinigung durch jahrelange Übung; Betriebskosten
Leitsätze
1. Bei den Kosten der Dachrinnenreinigung handelt es sich nicht um Kosten der Entwässerung oder um Kosten der Hausreinigung, sondern um sonstige Kosten, deren Umlegung vorher konkret vereinbart sein muß.
2. Eine jahrelange Übung (hier: ca. zehn Jahre) ist als stillschweigende vertragliche Vereinbarung anzusehen (s. BGH GE 2000, 1614).
(Leitsätze der Redaktion)
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