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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 608)

  1. VIII ZR 316/03 - Beschränkung des Kündigungsrechts bei Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Zur Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters entgegen § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG. 2. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters (§ 10 Abs. 2 Satz 6 MHG) liegt auch dann vor, wenn bei einer abgeschlossenen Staffelmietvereinbarung für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren die Kündigung nur für einen jährlichen Termin möglich ist. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.06.2004
  2. III ZR 302/03 - Nachabfindungsansprüche nach der Höfeordnung
    Leitsatz: a) Wird ein Hof im Sinne der Höfeordnung vor Ablauf der 20-Jahres-Frist des § 13 HöfeO veräußert, so kann der beurkundende Notar verpflichtet sein, den Veräußerer auf (mögliche) Nachabfindungsansprüche weichender Erben hinzuweisen. b) Der Veräußerer kann derartige Nachabfindungsansprüche nicht dadurch vereiteln, daß er im Einvernehmen mit dem Erwerber die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wider Treu und Glauben auf einen Zeitpunkt nach Fristablauf hinausschiebt.
    BGH
    27.05.2004
  3. XII ZR 149/02 - Kein Verschulden bei Vertragsschluß; Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Minderung bei teilweisem Leerstand eines Einkaufscenters
    Leitsatz: Grundsätzlich kann nicht von der Zusicherung der Vollvermietung eines Einkaufszentrums ausgegangen werden, wenn die Parteien den gegenwärtigen Vermietungszustand in die Präambel des Mietvertrages aufgenommen haben. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  4. VIII ZR 135/03 - Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten
    Leitsatz: Die Kosten der Pflege gemeinschaftlicher Gartenfläche gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, selbst wenn der einzelne Mieter die Gartenfläche nicht nutzen kann. Denn eine gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche verschönert das Wohnanwesen insgesamt und ist daher grundsätzlich geeignet, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern. Etwas anderes gilt dann, wenn Gartenflächen dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind. An den Kosten für die Pflege solcher Gartenteile ist der "ausgeschlossene" Mieter nicht zu beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  5. VIII ZR 169/03 - Vereinbarter Umlegungsmaßstab für Betriebskosten nach Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses gilt auch für Grundsteuer
    Leitsatz: Zur Anwendbarkeit einer Mietvertragsklausel, nach der für die Betriebskosten das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses als vereinbarter Umlegungsmaßstab gilt, auf eine zu entrichtende Grundsteuer.
    BGH
    26.05.2004
  6. VIII ZR 310/03 - Nicht protokollierte Sachverständigenaussage als Verfahrensfehler
    Leitsatz: Läßt das Berufungsgericht in seinem Urteil die Revision zu, muß es die Aussage eines Sachverständigen im Protokoll feststellen, zumindest die Erläuterung des Sachverständigen in einem Aktenvermerk oder im Tatbestand des Urteils festhalten oder in den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich erkennen lassen. Ist das nicht der Fall, kann der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts nicht geheilt werden und muß das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  7. VIII ZR 77/03 - Quotenklausel zur Abgeltung von Schönheitsreparaturen zulässig
    Leitsatz: a) Eine mietvertragliche Formularklausel, die den Mieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen zu einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung verpflichtet und ihm die Wahl zwischen der Zahlung und einer fachgerechten Renovierung überläßt, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. b) Grundsätzlich können Gutachterkosten als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn der Vermieter einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustands der Mietwohnung beauftragt, weil der Mieter seiner Zahlungspflicht aus einer Kostenabgeltungsklausel (Quotenklausel) nicht nachkommt. (zu b Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  8. VIII ZR 135/03 - Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten
    Leitsatz: Die Kosten der Pflege gemeinschaftlicher Gartenfläche gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, selbst wenn der einzelne Mieter die Gartenfläche nicht nutzen kann. Denn eine gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche verschönert das Wohnanwesen insgesamt und ist daher grundsätzlich geeignet, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern.Etwas anderes gilt dann, wenn Gartenflächen dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind. An den Kosten für die Pflege solcher Gartenteile ist der „ausgeschlossene“ Mieter nicht zu beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  9. X ZB 7/04 - Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren; keine Mischkalkulation im Vergabeverfahren
    Leitsatz: Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).
    BGH
    18.05.2004
  10. XII ZB 224/02 - Beschwer bei isolierter Kündigung des Garagenmietvertrages
    Leitsatz: Die Rechtsmittelbeschwer des Mieters nach isolierter Kündigung einer Garage durch den Vermieter ist nach dem 42fachen monatlichen Mietbetrag für die Garage anzusetzen, wenn sich der Mieter darauf beruft, daß der Mietvertrag nur zusammen mit dem Wohnraummietvertrag beendet werden könne. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.05.2004