« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 615)
Sortierung:
-
11 C 385/87 - Eigenbedarf/Wegfall; Wegfall des Eigenbedarfs; Mutter/Unterbringung als Eigenbedarf; Kündigung/wegen EigenbedarfsLeitsatz: Zum Wegfall des Eigenbedarfs, wenn zwischen Einreichung der Klage und dem Schluß der mündlichen Verhandlung eine baugleiche - zwischenzeitlich freigewordene - Wohnung nicht zur Befriedigung des Eigenbedarfs benutzt wird.AG Wedding12.09.1988
-
10 C 271/88 - und AG Schöneberg, Urteil vom 12.9.88 - 6 C 429/88 -; AG Schöneberg, Urteil vom 1.9.88 - 13 C 354/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner MietspiegelsLeitsatz: Eine Zustimmungsklage nach § 2 MHG ist unbegründet, wenn der Vermieter nicht substantiiert Umstände vorträgt, die es rechtfertigen könnten, eine über dem Mittelwert der im Mietspiegel genannten Vergleichsmiete zu verlangen.AG Schöneberg11.09.1988
-
11 C 323/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Einbauküche, wohnwerterhöhendes MerkmalLeitsatz: Für die Ermittlung des angemessenen ortsüblichen Mietzinses ist grundsätzlich von dem in dem Mietspiegel ermittelten Mittelwert auszugehen.AG Charlottenburg08.09.1988
-
7 C 236/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Etagenheizung; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Spanneneinordnung/Berliner Mietspiegel - Merkmale/der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel; Etagenheizung/als Sammelheizung; Sammelheizung/als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Sammelheizung als KriteriumLeitsatz: Eine Etagenheizung bzw. eine Wohnungsheizung ist einer Sammelheizung nur gleichzustellen, wenn sämtliche Wohnräume sowie Küche und Bad angemessen erwärmt werden.AG Wedding07.09.1988
-
8 C 180/88 - Mieterhöhungsverlangen; ZustimmungsbedingungLeitsatz: Knüpft der Mieter seine "Zustimmung" zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters an eine Bedingung (hier: Mängelbeseitigung), gilt diese modifizierte Annahme als Ablehnung.AG Tiergarten07.09.1988
-
15 C 506/87 - Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter; Kürzung von Heizkostenvorschüssen/durch Mieter; Mieter/Recht zur Kürzung der HeizkostenvorschüsseLeitsatz: Der Mieter kann angesichts eines Heizkostenguthabens die entsprechende Kürzung der Heizkostenvorschüsse nach § 242 BGB verlangen.AG Neukölln06.09.1988
-
2 C 366/88 - Aufrechnungsverbot; Formularklausel; Aufrechnungsverbot/Formularklausel; Zurückbehaltungsrecht/Ausschluß in Formularklausel; Formularklausel/Aufrechnungsverbot; Formularklausel/Ausschluß des ZurückbehaltungsrechtsLeitsatz: Die Formularklausel "Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat", verstößt hinsichtlich der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes gegen § 11 Nr. 2 AGBG, wonach die Einschränkung eines Zurückbehaltungsrechtes grundsätzlich unzulässig ist. Da eine geltungserhaltende Reduktion von Formularklauseln nicht zulässig ist, ist die gesamte Klausel - auch im Hinblick auf die Aufrechnung - unwirksam.AG Schöneberg06.09.1988
-
2 C 366/88 - Aufrechnungsverbot, Formularklausel; Aufrechnungsverbot/Formularklausel; Zurückbehaltungsrecht/Ausschluß in Formularklausel; Formularklausel/Aufrechnungsverbot; Formularklausel/Ausschluß des ZurückbehaltungsrechtsLeitsatz: Die Formularklausel "Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat", verstößt hinsichtlich der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes gegen § 11 Nr. 2 AGBG, wonach die Einschränkung eines Zurückbehaltungsrechtes grundsätzlich unzulässig ist. Da eine geltungserhaltende Reduktion von Formularklauseln nicht zulässig ist, ist die gesamte Klausel - auch im Hinblick auf die Aufrechnung - unwirksam.AG Schöneberg06.09.1988
-
4 C 341/88 - ortsübliche Vergleichsmiete, Bruttokaltmiete; Bruttokaltmiete, ortsübliche; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Wohnumfeld, Friedrich-Wilhelm-Platz; Wohnumfeld, Schloßstraße (Steglitz); Antenne, wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage, wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, Friedrich-Wilhelm-Platz; Einkaufsmöglichkeiten, Schloßstraße (Steglitz)Leitsatz: 1. Hat der Vermieter vor dem Wirkungszeitpunkt der nach § 2 MHG verlangten Mieterhöhung eine Betriebskostenerhöhung durchgeführt, so gehören die erhöhten Betriebskosten zum Mietzins im Wirksamkeitszeitpunkt. 2. Zum Lagewert von Wohnungen am Friedrich-Wilhelm-Platz.AG Schöneberg02.09.1988
-
4 C 341/88 - ortsübliche Vergleichsmiete; Bruttokaltmiete; ortsübliche; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe; Mieterhöhung; Wohnumfeld; Friedrich-Wilhelm-Platz; Schloßstraße (Steglitz); Antenne; wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage; Elektrosteigeleitung; verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm; EinkaufsmöglichkeitenLeitsatz: 1. Hat der Vermieter vor dem Wirkungszeitpunkt der nach § 2 MHG verlangten Mieterhöhung eine Betriebskostenerhöhung durchgeführt, so gehören die er höhten Betriebskosten zum Mietzins im Wirksamkeitszeitpunkt. 2. Zum Lagewert von Wohnungen am Friedrich-Wilhelm-Platz.AG Schöneberg02.09.1988