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  1. 12 C 358/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels
    Leitsatz: Zum Umfang der Darlegungslast des Vermieters bei Überschreiten des Mittelwerts des Berliner Mietspiegels.
    AG Wedding
    25.09.1988
  2. 15 C 531/88 - Kein Kostenvorschuß für Ermittlung, ob ein Mangel vorliegt; Mängel der Mietsache; Mangelbeseitigung, Kostenvorschuß; Gutachterkosten, Vorschuß; Ausforschung in bezug auf Vorliegen von Mängeln; Bleirohre; Trinkwasserrohre aus Blei; Mietmängel, vermutete
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Bleirohrleitungen entnommene Wasser.
    AG Schöneberg
    23.09.1988
  3. 15 C 531/88 - Mangel; Vorschuss für Gutachten über Gesundheitsgefährdung; Bleigehalt im Trinkwasser
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vor-schusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Blei-rohrleitungen entnommene Wasser.
    AG Schöneberg
    23.09.1988
  4. 6 C 336/88 - Begründung der Mieterhöhung/Quadratmeterpreis; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhungserklärung/Angabe des Quadratmeterpreises; Quadratmeterpreis/Angabe als Voraussetzung für Mieterhöhungserklärung (2 MHG); Berliner Mietspiegel/Spannenfeld; Spannenfeld des Berliner Mietspiegels/Darlegung bei gerichtlichem Erhöhungsverlangen; Erhöhungsbetrag/Angabe als Voraussetzung für Wirksamkeit der Mieterhöhung (§ 2 MHG)
    Leitsatz: Eine unter Bezugnahme auf den Mietspiegel vorgenommene Mieterhöhung nach § 2 MHG i.V.m. § 2 ÜGA ist unwirksam, wenn in der Mieterhöhungserklärung der verlangte Quadratmeterpreis nicht angegeben wird.
    AG Neukölln
    21.09.1988
  5. 5 C 294/88 - Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegel; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverfahren, Darlegungslast; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal; Renovierungsbedürftigkeit, des Treppenhauses als wohnwertminderndes Merkmal: Räume, große im Altbau kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon, ohne Größenangabe kein wohnwerterhöhendes Merkmal; WC, nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, fehlende als wohnwertminderndes Merkmal; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muß im gerichtlichen Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG die wohnwerterhöhenden Merkmale dartun. Kann er das nicht, weil er die Wohnung nicht rechtzeitig vorher besichtigt hat, ist eine Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständigengutachten, unzulässig. 2. Macht der Mieter starke Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses geltend (Merkmalgruppe 4), obliegt es dem Vermieter, die Daten der letzten Renovierung anzugeben. 3. Große Räume sind kein wohnwerterhöhendes Merkmal.
    AG Tiergarten
    19.09.1988
  6. 70 II (WEG) 13/88 - Wohnungseigentümer; Ausgleichsanspruch wegen Zahlung auf Vollstreckungstitel
    Leitsatz: Zahlt ein Wohnungseigentümer auf einen von einem Dritten erwirkten vollstreckbaren Titel gegen die Gemeinschafter, so steht ihm gegen die mit ihm als Gesamtschuldner verurteilten Wohnungseigentümer ein Ausgleichsanspruch zu.
    AG Neukölln
    15.09.1988
  7. 3 C 383/88 - Zustimmung durch schlüssiges Verhalten; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Zustimmung; Zustimmungserklärung; schlüssiges Verhalten; Zahlung als Zustimmung; Mietzinszahlung als Zustimmungserklärung
    Leitsatz: Zur Frage, ob eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vorliegt, wenn er auf ein entsprechendes Schreiben des Vermieters ausdrücklich nicht zustimmt, auf ein Erinnerungsschreiben des Vermieters nicht antwortet, dann aber tatsächlich zahlt.
    AG Wedding
    14.09.1988
  8. 3 C 383/88 - Mieterhöhung/konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mieterhöhung/konkludente Zustimmung; Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung; Zustimmung/konkludente zur Mieterhöhung; Mietzahlung/als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung/konkludente durch Mietzahlung
    Leitsatz: Zur Frage, ob eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vorliegt, wenn er auf ein entsprechendes Schreiben des Vermieters ausdrücklich nicht zustimmt, auf ein Erinnerungsschreiben des Vermieters nicht antwortet, dann aber tatsächlich zahlt.
    AG Wedding
    14.09.1988
  9. 3 C 383/88 - Zustimmung durch schlüssiges Verhalten; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Zustimmung; Zustimmungserklärung; schlüssiges Verhalten; Zahlung als Zustimmung; Mietzinszahlung als Zustimmungserklärung
    Leitsatz: Zur Frage, ob eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vorliegt, wenn er auf ein entsprechendes Schreiben des Vermieters ausdrücklich nicht zustimmt, auf ein Erinnerungsschreiben des Vermieters nicht antwortet, dann aber tatsächlich zahlt.
    AG Wedding
    14.09.1988
  10. 3 C 300/88 - preisrechtswidrige Miete/Heilung; Preisrechtswidrige Miete/Heilung; Heilung/preisrechtswidrige Miete; Preisbindung/Beendigung und preisrechtswidrige Miete (Sozialer Wohnungsbau); Sozialwohnung/Beendigung der Preisbindung; Sozialwohnung/Heilung preisrechtswidriger Miete
    Leitsatz: Nach der Beendigung der Preisbindung im Sozialen Wohnungsbau lebt eine vormals gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 WoBindG unwirksame Mietzinsvereinbarung nicht wieder (automatisch) auf.
    AG Schöneberg
    12.09.1988