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Suchergebnis Urteilssuche (221 - 230 von 615)
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61 S 429/87 - Fälligkeit der Kaution; Kautionsabsprache; Kaution, Verzinsung; Kautionszahlung, Fälligkeit; Barzahlung; KontoüberweisungLeitsatz: 1. Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, eine Kaution zu leisten, so ist diese, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, sofort fällig. 2. Aus der Vereinbarung, daß die zu leistende Kaution zu verzinsen ist, kann nicht gefolgert werden, daß für den Vermieter nur ein Anspruch auf Zahlung "auf ein Konto" besteht.LG Berlin13.06.1988
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63 S 51/87 - Gewerbliche Nutzung; Nutzungszweck, vereinbarter; Wohnzwecke; Zustimmung zur Nutzungsänderung; Nutzungsänderung, einseitige; Gewerbebetrieb; Berufliche Tätigkeit des Mieters; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter, der Räume zu Wohnzwecken vermietet hat, ist nicht verpflichtet, dem Mieter die auch nur teilweise gewerbliche Nutzung der Räume zu gestatten.LG Berlin07.06.1988
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63 S 51/87 - Gewerbliche Nutzung der Wohnung; Nutzungszweck, vereinbarter; Wohnzwecke; Zustimmung zur Nutzungsänderung; Nutzungsänderung, einseitige; Gewerbebetrieb; Berufliche Tätigkeit des Mieters; Treu und GlaubenLeitsatz: Der Vermieter, der Räume zu Wohnzwecken vermietet hat, ist nicht verpflichtet, dem Mieter die auch nur teilweise gewerbliche Nutzung der Räume zu gestatten.LG Berlin07.06.1988
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64 S 482/87 - Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; öffentlich geförderter Neubauwohnraum; Wegfall der öffentlichen FörderungLeitsatz: 1. Ist bereits im Mietvertrag vereinbart, in welcher Höhe sich die Miete aufgrund des Wegfalls der öffentlichen Förderung ändert, reicht als Mieterhöhungserklärung die Mitteilung aus, daß sich ab einem bestimmten Zeitpunkt wegen Wegfalls der Förderung die Kaltmiete erhöht. 2. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach § 10 WoBindG.LG Berlin31.05.1988
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61 S 31/88 - Unverzügliche Abrechnung der Heizkosten nach Ablauf der HeizperiodeLeitsatz: Der Mieter einer ehemaligen Altbauwohnung hat auch dann einen Anspruch auf unverzügliche Abrechnung der Heizkosten nach Abschluß der Heizperiode, wenn mietvertraglich eine längere Frist zur Abrechnung vereinbart worden ist.LG Berlin26.05.1988
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64 S 360/87 - Kündigung durch Vertreter; Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigung durch Vertreter, Kündigungserklärung, Vertreterstellung, ErkennbarkeitLeitsatz: Die Kündigung eines Mietverhältnisses über einen Laden durch einen Vertreter ist dann den Umständen nach als im Namen des Vertretenen erfolgt anzusehen, wenn aus dem Kündigungsschreiben sich das betreffende Mietobjekt mit hinreichender Klarheit ergibt und der Kündigungsempfänger die Kündigung entsprechend auffaßt.LG Berlin20.05.1988
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64 S 360/87 - Gesundheitsgefahr durch Kellerfeuchtigkeit; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Gesundheitsgefährdung; Kellerraum; Feuchtigkeit; LadenmieterLeitsatz: Der Mieter eines Ladens mit einem damit verbundenen Kellerraum kann das Mietverhältnis wegen Gesundheitsgefährdung auch dann kündigen, wenn lediglich der Kellerraum wegen eindringender Feuchtigkeit ohne erhebliche Gesundheitsgefährdung nicht benutzbar ist, der Kellerraum aber zur Ausübung der Geschäftstätigkeit ständig benutzt werden muß.LG Berlin20.05.1988
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64 S 360/87 - Untergang des Umlagen-Vorschußanspruchs; Mietnebenkosten; Betriebskostenvorschuß; Vorschußzahlung; Vorschußanspruch, Beendigung; AbrechnungsterminLeitsatz: Betriebskostenvorschüsse sind nicht mehr fällig, wenn die Abrechnungstermine bereits verstrichen sind.LG Berlin20.05.1988
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11 S 384/87 - Konkludentes Mietverhältnis; schlüssiges Verhalten; Zwangsvollstreckung; RäumungsvollstreckungLeitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem schon mehrere Jahre alten Räumungsurteil kann unzulässig sein.LG Hamburg20.05.1988
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64 S 10/88 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand; Angabe/von Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung; Bestand (eigener)/VergleichswohnungenLeitsatz: Der Vermieter ist nicht gehindert, sich zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG auf Vergleichswohnungen zu berufen, die ausschließlich aus seinem eigenen Bestand stammen. Der Wortlaut des § 2 Abs. 2 S. 4 MHRG enthält keinerlei Einschränkungen dahingehend, daß nur Wohnungen herangezogen werden dürfen, die nicht zum Bestand des Vermieters gehören. Der Vermieter kann jede Wohnung zur Begründung seines Anspruchs benennen, die die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 MHRG genannten Kriterien hinsichtlich der Vergleichbarkeit erfüllt. Die Person des Vermieters der Vergleichswohnungen ist ohne Bedeutung. Daher ist der Vermieter nicht gehindert, sich ausschließlich auf eigene Wohnungen als Vergleichsobjekte zu berufen.LG Berlin17.05.1988