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Urteil Fälligkeit der Kaution
Schlagworte
Fälligkeit der Kaution; Kautionsabsprache; Kaution, Verzinsung; Kautionszahlung, Fälligkeit; Barzahlung; Kontoüberweisung
Leitsatz
1. Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, eine Kaution zu leisten, so ist diese, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, sofort fällig.
2. Aus der Vereinbarung, daß die zu leistende Kaution zu verzinsen ist, kann nicht gefolgert werden, daß für den Vermieter nur ein Anspruch auf Zahlung "auf ein Konto" besteht.
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