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Urteil Kündigung durch Vertreter
Schlagworte
Kündigung durch Vertreter; Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigung durch Vertreter, Kündigungserklärung, Vertreterstellung, Erkennbarkeit
Leitsatz
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über einen Laden durch einen Vertreter ist dann den Umständen nach als im Namen des Vertretenen erfolgt anzusehen, wenn aus dem Kündigungsschreiben sich das betreffende Mietobjekt mit hinreichender Klarheit ergibt und der Kündigungsempfänger die Kündigung entsprechend auffaßt.
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