« zurück zur Suche
Urteil Untergang des Umlagen-Vorschußanspruchs
Schlagworte
Untergang des Umlagen-Vorschußanspruchs; Mietnebenkosten; Betriebskostenvorschuß; Vorschußzahlung; Vorschußanspruch, Beendigung; Abrechnungstermin
Leitsatz
Betriebskostenvorschüsse sind nicht mehr fällig, wenn die Abrechnungstermine bereits verstrichen sind.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat