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Urteil Gewerbliche Nutzung der Wohnung
Schlagworte
Gewerbliche Nutzung der Wohnung; Nutzungszweck, vereinbarter; Wohnzwecke; Zustimmung zur Nutzungsänderung; Nutzungsänderung, einseitige; Gewerbebetrieb; Berufliche Tätigkeit des Mieters; Treu und Glauben
Leitsatz
Der Vermieter, der Räume zu Wohnzwecken vermietet hat, ist nicht verpflichtet, dem Mieter die auch nur teilweise gewerbliche Nutzung der Räume zu gestatten.
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