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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 652)

  1. 11 S 281/00 - Unwirksame Verpflichtung zur Kautionszahlung in einer Summe
    Leitsatz: 1. Eine Vertragsklausel, wonach die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses in einer Summe zu zahlen ist, ist unwirksam. 2. Gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nicht mit eigenen Ansprüchen aufrechnen.
    LG Potsdam
    29.11.2001
  2. 62 S 291/01 - Rückforderung überhöhter Miete nach Modernisierung und Instandsetzung; Verwirkung
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete (Verwirkung), wenn er über sechseinhalb Jahre lang den vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschlag zahlt und von seinem Recht auf Einsicht in die entsprechenden Modernisierungsbelege keinen Gebrauch gemacht und dementsprechend auch keine Fehler in der ursprünglichen Mieterhöhungserklärung gerügt hat.
    LG Berlin
    26.11.2001
  3. 65 T 88/01 - Gebührenstreitwert bei Klage auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
    Leitsatz: Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung wegen des betreffenden Mangels (Änderung der Rechtsauffassung der Kammer).
    LG Berlin
    23.11.2001
  4. 23 O 46/01 - Uralt-Hypothekenforderungen; Verjährung
    Leitsatz: Zur Verjährung von Uralt-Hypothekenforderungen (vgl. BGH vom 12. Juni 2001, ZOV 2002, 217 und vom 4. Juni 2002, ZOV 2002, 225).
    LG Berlin
    19.11.2001
  5. 65 S 147/01 - Unterschiedliche Wirtschaftseinheit bei einzelnen Betriebskostenarten; Gartenpflegekosten
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden, in der aus nachvollziehbaren Gründen unterschiedliche Wirtschaftseinheiten für einzelne Betriebskostenarten gebildet worden sind (z. B. Verteilung der Kosten der Gartenpflege auf mehrere Häuser).
    LG Berlin
    16.11.2001
  6. 64 S 492/00 - Verwirkung des Minderungsrechts; konkrete Darlegung einer Verstärkung des Mangels (Lärmbelästigung durch Musizieren)
    Leitsatz: 1. Das Minderungsrecht entfällt analog § 539 BGB a. F., der auf bis zum 1. September 2001 abgeschlossene Tatbestände weiter anzuwenden ist, wenn der Mieter die Miete etwa sechs Monate trotz Kenntnis des Mangels vorbehaltlos zahlt. 2. Der Mieter, der die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch Klavierspiel eines Mitmieters geltend macht, muß insbesondere darlegen, daß das Klavierspielen den zulässigen Rahmen von zwei Stunden täglich - außerhalb der Ruhezeiten - übersteigt. 3. Auch nach einer Zusage der Mängelbeseitigung durch den Vermieter ist zur Erhaltung des Mietminderungsrechts bei Fortzahlung der vereinbarten (vollen) Miete ein ausdrücklicher Vorbehalt erforderlich.
    LG Berlin
    16.11.2001
  7. 65 S 147/01 - Unterschiedliche Wirtschaftseinheit bei einzelnen Betriebskostenarten; Gartenpflegekosten
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden, in der aus nachvollziehbaren Gründen unterschiedliche Wirtschaftseinheiten für einzelne Betriebskostenarten gebildet worden sind (z. B. Verteilung der Kosten der Gartenpflege auf mehrere Häuser).
    LG Berlin
    16.11.2001
  8. 62 S 263/01 - Zahlung des Gerichtskostenvorschusses zur Wahrung der Klagefrist; Zustimmungsklage; gerichtliche Zahlungsaufforderung
    Leitsatz: Ein Kläger ist zur Wahrung der Klagefrist nach § 558 b Abs. 2 BGB nicht verpflichtet, mit Einreichung der Klage sogleich den Gerichtskostenvorschuß einzuzahlen; er darf die gerichtliche Aufforderung zur Einzahlung abwarten, muß aber dann unverzüglich (Frist nicht über zwei Wochen) auch tatsächlich den Vorschuß einzahlen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.11.2001
  9. 64 S 232/01 - Kein Mietausfall wg. unterlassener Schönheitsreparaturen; kein Zurückbehaltungsrecht wg. ausstehender Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Dem Vermieter steht ein Anspruch auf Mietausfall wegen unterlassener Renovierung nur dann zu, wenn er darlegt, daß die Räume bei ordnungsgemäßer Renovierung sofort hätten weitervermietet werden können. 2. Sind nach einer Besichtigung der Räume noch Schönheitsreparaturen durch den Mieter ausgeführt worden, muß der Zustand nach Ausführung dieser Arbeiten dargelegt werden, um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen - unterlassener oder fehlerhaft ausgeführter - Schönheitsreparaturen zu begründen. 3. Dem Vermieter steht wegen noch nicht abgerechneter Betriebskosten kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution zu.
    LG Berlin
    13.11.2001
  10. 65 S 132/01 - Mieterhöhungserklärung; Zugang von Willenserklärungen durch Einwurf in Hausbriefkasten nach 16.00 Uhr
    Leitsatz: Die Mieterhöhungserklärung ist bei Einwurf in den Hausbriefkasten des Mieters nach 16.00 Uhr erst am darauffolgenden Tag eingegangen, was sich auf die Frist des § 558 b BGB auswirken kann.
    LG Berlin
    13.11.2001