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Urteil Rückforderung überhöhter Miete nach Modernisierung und Instandsetzung
Schlagworte
Rückforderung überhöhter Miete nach Modernisierung und Instandsetzung; Verwirkung
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete (Verwirkung), wenn er über sechseinhalb Jahre lang den vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschlag zahlt und von seinem Recht auf Einsicht in die entsprechenden Modernisierungsbelege keinen Gebrauch gemacht und dementsprechend auch keine Fehler in der ursprünglichen Mieterhöhungserklärung gerügt hat.
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