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Urteil Gebührenstreitwert bei Klage auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
Schlagworte
Gebührenstreitwert bei Klage auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
Leitsatz
Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung wegen des betreffenden Mangels (Änderung der Rechtsauffassung der Kammer).
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