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Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Rechtsbeschwerdegericht
Schlagworte
Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Rechtsbeschwerdegericht; Zahlungsverzug; Räumung
Leitsatz
Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsmittelbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6.8.2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509).
(Leitsatz der Redaktion)
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