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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderung; Ausschluß; Kenntnis; Großbauvorhaben
Leitsatz
Ein Mietminderungsrecht kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter bei Vertragsschluß von einem stadtbekannten Großbauvorhaben wußte und später aufgrund der konkreten Art und des Umfangs der Beeinträchtigungen Mietminderung geltend macht.
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