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Urteil Rückbaupflicht
Schlagworte
Rückbaupflicht; Hauptleistungspflicht; Wiederherstellung des früheren Zustandes; Ende der Mietzeit
Leitsatz
Die Verpflichtung des Mieters, nach Ende der Mietzeit das Mietobjekt wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ist jedenfalls dann eine Hauptpflicht des Mietvertrages, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgewendet werden müssen.
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