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  1. REMiet 10/83 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Wohnraummietverhältnis; Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei; Hausmeisterwohnung
    Leitsatz: 1. Einer vorgelegten Rechtsfrage kommt in der Regel dann keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, wenn sie durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - auch außerhalb eines Rechtsentscheidsverfahrens - geklärt ist. 2. Zum Begriff des Wohnraummietverhältnisses i. S. des § 564 b BGB (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei) (negativer Rechtsentscheid).  
    BayObLG
    11.12.1984
  2. 62 S 21/84 - Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung; Möbelkaution; Aufrechnungsausschluss
    Leitsatz: Die Forderung einer Möbelkaution ist zumindest für den Zeitraum vor dem 8. August 1982 bei preisgebundenen Berliner Altbauwohnungen preisrechtswidrig.
    Urteil
    10.12.1984
  3. REMiet 2/84 - Kündigung bei Tod des Mieters; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, berechtigtes Interesse; Widerspruch des Mieters; Tod des Mieters; Erbenberechtigung; Ehegatte; Familienangehörige
    Leitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gemäß § 569 Abs. 1 BGB ist dessen berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S. des § 564 b BGB erforderlich (Anschluß an den Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21.9.1983 - 4 U 42/83).
    BayObLG
    04.12.1984
  4. RE-Miet 2/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung bei Tod des Mieters; Erledigung durch Beweisaufnahme
    Leitsatz: Die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage kann nicht mit der Begründung verneint werden, diese könne sich möglicherweise durch eine Beweisaufnahme erledigen.
    BayObLG
    04.12.1984
  5. 20 REMiet 3/84 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen nach Ablauf der Preisbindung
    Leitsatz: Das Berufungsgericht muß die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage in nachprüfbarer Weise für den konkreten Fall erläutern (Rechtsentscheid abgelehnt).
    OLG Frankfurt
    05.11.1984
  6. REMiet 4/84 - Kosten für Sammelheizung; Betriebskostenumlage, Formularmietvertrag, Formularklausel, Auslegung, Mietnebenkosten, Sammelheizung, Kosten für
    Leitsatz: Für die Entscheidung, ob der Mieter, den vertragsgemäß die "Kosten für Sammelheizung" treffen, schlechthin die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV angeführten, nicht aber die darin nicht angeführten Betriebskosten zu tragen hat, kommt es auf die sinngemäße Anwendung der Anlage 3 für die Auslegung des Begriffs "Kosten für Sammelheizung" jedenfalls dann nicht an, wenn der Vertrag zusätzlich einen Rahmenbetrag (hier ca. 70,-- DM) als überschlägige Berechnung der Inanspruchnahme des Mieters enthält.
    BayObLG
    16.10.1984
  7. RE-Miet 4/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Betriebskosten; Sammelheizungskosten
    Leitsatz: Für die Entscheidung, ob der Mieter, den vertragsgemäß die "Kosten für Sammelheizung" treffen, schlechthin die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV angeführten, nicht aber die darin nicht angeführten Betriebskosten zu tragen hat, kommt es auf die sinngemäße Anwendung der Anlage 3 für die Auslegung des Begriffs "Kosten für Sammelheizung" jedenfalls dann nicht an, wenn der Vertrag zusätzlich einen Rahmenbetrag (hier ca. 70 DM) als überschlägige Berechnung der Inanspruchnahme des Mieters enthält (Rechtsentscheid abgelehnt).
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    16.10.1984
  8. RE-Miet 2/83 - Erhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen; Mieterhöhung; Begründungsmittel; Gerichtsferien
    Leitsatz: 1. Kein Rechtsentscheid, wenn die vorgelegte Rechtsfrage inzwischen durch Rechtsentscheid beantwortet ist (hier: Anforderungen an die Wirksamkeit eines mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für drei Vergleichswohnungen begründeten Erhöhungsverlangens). 2. In einem solchen Fall ist eine Vorlage nur dann zulässig, wenn das Landgericht von dem Rechtsentscheid, durch den diese beantwortet ist, abweichen will. 3. Über eine Vorlage kann auch in den Gerichtsferien entschieden werden. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    BayObLG
    19.07.1984
  9. RE-Miet 1/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Durch inzwischen ergangenen Rechtsentscheid unzulässig gewordene Vorlage (zwei von vier Vergleichswohnungen unter dem verlangten Preis). (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    BayObLG
    19.07.1984
  10. RE-Miet 12/83 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Mieterhöhung; Begründungmittel; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Unzulässig gewordene Vorlage, weil durch Rechtsentscheid als beantwortet anzusehen (zwei Vergleichsmieten unter der verlangten Miete). (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    BayObLG
    19.07.1984