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Urteil Rechtsentscheidsvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Wohnraummietverhältnis; Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei; Hausmeisterwohnung
Leitsätze
1. Einer vorgelegten Rechtsfrage kommt in der Regel dann keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, wenn sie durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - auch außerhalb eines Rechtsentscheidsverfahrens - geklärt ist.
2. Zum Begriff des Wohnraummietverhältnisses i. S. des § 564 b BGB (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei) (negativer Rechtsentscheid).
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