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Urteil Belastungsverbot schließt Änderungsanspruch nicht aus, vorrangige ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung
Schlagworte
Belastungsverbot schließt Änderungsanspruch nicht aus, vorrangige ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.
Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.
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