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XII ZR 108/13 - Schönheitsreparaturen; Mietrückgabe im „bezugsfertigen Zustand“; SummierungseffektLeitsatz: Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.BGH12.03.2014
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VIII ZR 147/13 - Modernisierung; Duldungsanspruch; IndexmieteLeitsatz: Der Mieter hat auch dann eine Modernisierungsmaßnahme nach § 554 BGB a.F. zu dulden, wenn eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH12.03.2014
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VIII ZR 374/13 - Teilkündigung eines GaragenmietvertragesLeitsatz: Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Es bedarf dann der Widerlegung der Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen. Die Vermutung wird durch den Umstand verstärkt, dass unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH11.03.2014
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V ZR 137/13 - Grundbucheintragung über Verzicht auf Notwegerecht; kein Notwegerecht für künftigen Einzelrechtsnachfolger; GrunddienstbarkeitLeitsatz: Eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, dass auf einen nach § 917 BGB zu duldenden Notweg verzichtet wird, ist im Grundbuch des durch den Verzicht belasteten Grundstücks einzutragen. Aus einer Eintragung im Grundbuch des durch das Notwegrecht belasteten Grundstücks kann sich ein dinglich wirkender Verzicht nicht ergeben. Der Eigentümer eines verbindungslosen Grundstücks kann einen Notweg nicht auch für seinen künftigen Einzelrechtsnachfolger verlangen.BGH07.03.2014
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III ZR 352/13 - Verkehrssicherungspflicht bei gesunden Bäumen; Astbruch bei Pappeln und anderen Weichhölzern; Baumkontrolle; hinzunehmendes LebensrisikoLeitsatz: Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.BGH06.03.2014
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- VII ZR 266/13 - - Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen MängelnLeitsatz: a) Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert. b) Das kann der Fall sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zeitpunkt, in dem der einzelne Wohnungseigentümer die Mängelbeseitigung verlangt, diese nicht zulässt, weil sie eine weitere Klärung der gebotenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen für erforderlich hält.BGH06.03.2014
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V ZB 31/13 - Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit; Geh- und Fahrrecht; StreitwertLeitsatz: Zum Streitwert einer Klage, die sich auf Beseitigung einer Bodenwelle und auf Unterlassung von Beeinträchtigungen im Bereich eines Geh- und Fahrrechts richtet. (Leitsatz der Redaktion)BGH06.03.2014
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V ZB 27/13 - GBO § 19; BGB § 1193 Abs. 2 Satz 2Leitsatz: 1. Ist der Sicherungscharakter einer Grundschuld aus der Bestellungsurkunde ersichtlich oder soll eine Bank als Grundschuldgläubigerin eingetragen werden, darf das Grundbuchamt davon ausgehen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert. 2. Soll eine vor dem 20. August 2008 bestellte sofort fällige Grundschuld auf ein Grundstück erstreckt werden, und ergibt sich aus den Umständen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert, so ist die Eintragungsbewilligung regelmäßig dahingehend auszulegen, dass für das neu belastete Grundstück die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen gelten sollen; dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen durch einen Klarstellungsvermerk zu kennzeichnen.BGH06.03.2014
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VII ZR 349/12 - Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages; Schlüssigkeit der Vergütung; entgangener GewinnLeitsatz: 1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648 a Abs. 1 BGB verlangen. 2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen. 3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.BGH06.03.2014
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VIII ZR 205/13 - Schadensersatz wegen verlorener Wohnungsschlüssel; Austausch der SchließanlageLeitsatz: Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs des Vermieters gegen den Mieter wegen eines verlorenen Wohnungsschlüssels (hier: Austausch der Schließanlage einer Wohnungseigentumsanlage).BGH05.03.2014