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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungsanspruch; Indexmiete
Leitsatz
Der Mieter hat auch dann eine Modernisierungsmaßnahme nach § 554 BGB a.F. zu dulden, wenn eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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