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Urteil Grundbucheintragung über Verzicht auf Notwegerecht
Schlagworte
Grundbucheintragung über Verzicht auf Notwegerecht; kein Notwegerecht für künftigen Einzelrechtsnachfolger; Grunddienstbarkeit
Leitsätze
Eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, dass auf einen nach § 917 BGB zu duldenden Notweg verzichtet wird, ist im Grundbuch des durch den Verzicht belasteten Grundstücks einzutragen. Aus einer Eintragung im Grundbuch des durch das Notwegrecht belasteten Grundstücks kann sich ein dinglich wirkender Verzicht nicht ergeben.
Der Eigentümer eines verbindungslosen Grundstücks kann einen Notweg nicht auch für seinen künftigen Einzelrechtsnachfolger verlangen.
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