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Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung; Umlagevereinbarung durch Zahlung auf angekündigte Erhöhung
Leitsatz
Kündigt der Vermieter dem Mieter eine Änderung der Betriebskosten an und übersendet er anschließend eine entsprechende Abrechnung, stellt dies ein Angebot zur Änderung der Umlagevereinbarung dar, welches der Mieter durch Begleichung der Nachforderung oder Zahlung der veränderten Vorauszahlungen annimmt.
(Leitsatz der Redaktion)
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