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  1. IX ZR 261/12 - Aufnahme des durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit
    Leitsatz: Der Gläubiger kann den wegen einer lnsolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im lnsolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.
    BGH
    03.07.2014
  2. III ZR 530/13 - Voraussetzung für den Anspruch auf Maklerlohn umfasst auch die wirtschaftliche Identität des nachgewiesenen Objekts; Provision; regelmäßig keine Kongruenz bei Preisnachlass ab 50 %; Mitursächlichkeit; Vorkenntnis
    Leitsatz: 1. Ein Nachweismaklervertrag kann auch noch nach erbrachter Maklerleistung wirksam abgeschlossen werden; es ist Sache des Kunden, bei einem bereits voreilig erteilten Nachweis den anschließenden Abschluss des ihm angetragenen Maklervertrages zu verweigern. 2. Beim Erwerb des nachgewiesenen Objektes durch einen Dritten kann wirtschaftliche Identität bejaht werden, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen. 3. Die wirtschaftliche Kongruenz des beauftragten mit dem nachgewiesenen Maklergeschäft besteht in der Regel bei Preisnachlässen bis 15 %, bei Preisnachlässen von mehr als 50 % ist sie regelmäßig zu verneinen. 4. Zur Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Kongruenz zwischen beauftragtem und nachgewiesenem Maklergeschäft. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    03.07.2014
  3. V ZB 26/14 - Zentrales Berufungsgericht in Wohnungseigentumssachen; Zuständigkeit bei mehreren Beklagten
    Leitsatz: Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.
    BGH
    03.07.2014
  4. VIII ZR 316/13 - Stillschweigender Vertragsabschluss durch Energieentnahme; Realofferte; Stromentnahme durch Mieter oder Pächter; Abschluss eines Versorgungsvertrages
    Leitsatz: a) In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt. b) Empfänger der Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist typischerweise derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt. Im Falle einer Vermietung oder Verpachtung (hier: einer Gaststätte) steht diese tatsächliche Verfügungsgewalt entsprechend der aus dem Miet- oder Pachtvertrag folgenden rechtlichen Befugnis dem Mieter oder Pächter zu. Hierbei kommt es - ähnlich wie bei unternehmensbezogenen Geschäften - nicht darauf an, ob dem Energieversorger die Identität des Inhabers der tatsächlichen Verfügungsgewalt bekannt ist. c) Diese auf den Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss weisenden Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn gegenläufige Anhaltspunkte vorhanden sind, die im Einzelfall unübersehbar in eine andere Richtung weisen, oder wenn der Abnehmer der Versorgungsleistung bereits anderweitig feststeht, weil das Versorgungsunternehmen oder der Abnehmer zuvor mit einem Dritten eine Liefervereinbarung geschlossen haben. (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung - BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 391/12, CuR 2014, 27 Rn. 13 f.; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 217/10, NJW 2011, 3509 Rn. 16; vom 25. November 2009 - VIII ZR 235/08, WuM 2010, 89 Rn. 13; vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07, NJW 2009, 913 Rn. 6, 8 f., 11; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667 Rn. 15, 20; vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04, WM 2005, 1717 unter II 1 a; vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089 unter II 1 b aa und bb, und VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63 unter II 1 a und b; vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 30/03, NJW 2003, 2902 unter [II] 1; vom 17. März 2004 - VIII ZR 95/03, WM 2004, 2450 unter II 2; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VIII ZR 7/04, WuM 2006, 207 Rn. 2).
    BGH
    02.07.2014
  5. XII ZR 65/14 - Einstweilige Einstellung eines Räumungsverfahrens; vorläufige Vollstreckbarkeit
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus einem vorläufig vollstreckbaren Herausgabe- und Räumungsurteil betriebenen Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz.
    BGH
    02.07.2014
  6. VIII ZR 298/13 - Konkludente Annahme einer angebotenen Vertragsänderung durch Nutzung
    Leitsatz: Eine vom Vermieter angebotene Erweiterung des Vertragsgegenstandes gegen Zahlung einer erhöhten Miete kann der Mieter durch Nutzung konkludent annehmen; das ist bei einer späteren Vergrößerung der Wohnfläche auch dann der Fall, wenn der Mieter sich den Einwand vorbehalten hatte, zur Duldung der Baumaßnahme nicht verpflichtet zu sein, aber gleichwohl die erweiterte Wohnfläche von Anfang an nutzt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.07.2014
  7. V ZR 55/13 - Als Wohnräume angepriesene Kellerräume; arglistige Täuschung
    Leitsatz: 1. Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist gegeben, wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt; nichts anderes gilt, wenn die Wohnraumnutzung zwar nicht genehmigungsbedürftig, aber anzeigepflichtig ist, damit die Baubehörde prüfen kann, ob sie ein Genehmigungsverfahren einleitet. 2. Behauptet der Verkäufer, den Käufer vor Vertragsschluss über einen offenbarungspflichtigen Umstand aufgeklärt zu haben, muss der Käufer beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt ist. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer behauptet, einen durch vorheriges aktives Tun bei dem Käufer hervorgerufenen Irrtum durch spätere Aufklärung beseitigt zu haben (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 247/75, LM § 123 BGB Nr. 47).
    BGH
    27.06.2014
  8. V ZR 51/13 - Kombinierte Vereinbarung von Miet- oder Pachtvertrag mit Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Räumung und Herausgabe eines Golfplatzes
    Leitsatz: 1. Eine Vereinbarung, bei der zwei Nutzungsrechte (hier: Pachtverhältnis und Beschränkung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit) gleichen oder ähnlichen Inhalts nebeneinander entstehen, bedarf als Ausnahmefall einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede. 2. Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB kann auch lediglich als eine dingliche Sicherheit für das durch einen Miet- oder Pachtvertrag begründete schuldrechtliche Nutzungsrecht vereinbart werden; die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich in diesem Fall aus dem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, und das dingliche Recht wird im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander regelmäßig nicht ausgeübt. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    27.06.2014
  9. V ZB 187/13 - Verlust der Postulationsfähigkeit eines Anwalts
    Leitsatz: Nach rechtskräftigem Widerruf der Anwaltszulassung verliert der Anwalt die Postulationsfähigkeit in Anwaltsprozessen, wozu auch das Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen gehört. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.06.2014
  10. IX ZB 88/13 - Pfändungsschutz nicht nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Arbeitseinkommen; sonstige Einkünfte; Nießbrauchspfand
    Leitsatz: Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.
    BGH
    26.06.2014