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Urteil Grundbuch, Einsicht in das - für Presse
Schlagworte
Grundbuch, Einsicht in das - für Presse; Pressefreiheit, - und Grundbucheinsicht
Leitsätze
1. Das Informationsinteresse der Presse kann ein Einsichtsrecht in das Grundbuch begründen.
2. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers ist nicht geboten. (Leitsätze der Redaktion)
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