Urteil Unternehmens(reste)restitution
Schlagworte
Unternehmens(reste)restitution; Klagebefugnis des Gesamtvollstreckungsverwalters; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Gesamtvollstreckungsverfahren; Einstellung des Geschäftsbetriebs
Leitsätze
1. Zur Klagebefugnis des Gesamtvollstreckungsverwalters in den Fällen der Unternehmens(reste)restitution.
2. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines der Restitution unterliegenden Unternehmens schließt sowohl die Rückgabe des gesamten Unternehmens gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG als auch die Rückgabe einzelner Bestandteile des Unternehmens nach endgültiger Einstellung des Geschäftsbetriebs gemäß § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG aus (Bestätigung vom BVerwG, Buchholz 112 § 3 b VermG Nr. 1).
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