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Urteil Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht
Schlagworte
Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht
Leitsatz
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Grundstücksgesellschaften löst keinen Vorkaufsfall aus, stellt potentiell aber eine Umgehung eines Grundstückskaufvertrages dar, weshalb die Behörde regelmäßig einen Auskunftsanspruch zur Erforschung des Sachverhalts hat, um beurteilen zu können, ob die Transaktion möglicherweise als eine Umgehung des Vorkaufsrechts einzuordnen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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