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Suchergebnis Urteilssuche (7431 - 7440 von 7967)

  1. BVerwG 8 C 3.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Stasienteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung
    Leitsatz: Zum Vorliegen einer schädigenden Maßnahme (§ 1 Abs. 3 VermG) bei einer Enteignung zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit.
    BVerwG
    25.07.2001
  2. BVerwG 8 C 9.00 - Dingliche Nutzungsrechte; Aufhebung; Restitutionsbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: § 16 Abs. 3 VermG erfaßt alle dinglichen Nutzungsrechte. Gemäß § 30 a Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Sätze 2 und 1 VermG ist die nachträgliche Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts (§ 16 Abs. 3 VermG) nach Ablauf der in § 30 a Abs. 2 VermG genannten Frist (= 25. Juni 1994) ausgeschlossen, wenn diese Nebenentscheidung in einem Restitutionsbescheid versehentlich unterblieben ist, der Restitutionsberechtigte diesen unvollständigen Bescheid aber hat bestandskräftig werden lassen.
    BVerwG
    27.06.2001
  3. BVerwG 8 C 13.00 - Ersatzgrundstücksregelung; Gleichheitsgrundsatz; Eigentumsgarantie; Haupt-und Hilfsantrag
    Leitsatz: Die Aufhebung des § 9 VermG durch das Vermögensrechtsergänzungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    BVerwG
    30.05.2001
  4. BVerwG 3 C 7.00 - Apothekengewinne
    Leitsatz: 1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu. 2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
    BVerwG
    18.01.2001
  5. BVerwG 8 C 20.99 - Nachlasspflegschaft; Verkaufsvoraussetzungen; Verwaltungspraxis; unredlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; zwangsverwaltetes Grundstück; Erwerber; Erkundigungspflicht; anderweitige Befriedigungsmöglichkeit
    Leitsatz: 1. Eine offensichtlich rechtswidrige, auf internen Anweisungen beruhende Verwaltungsübung, die in bewußter Abkehr vom DDR-Recht und in diskriminierender Absicht den Zugriff auf Vermögenswerte von "Republikflüchtlingen" erleichtern soll - hier bewußter Verzicht auf die gesetzlichen Verkaufsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 2 der Verwalter Verordnung - ist keine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG. 2. Angesichts der strikten Abgrenzung und Abschottung der Zuständigkeiten des staatlichen Verwalters als eines bloßen Ausführungsorgans und des Rats des Kreises als rechtlicher Prüfungsinstanz bei dem Verkauf zwangsverwalteter Grundstücke trifft einen Erwerber, der zugleich Organ des staatlichen Verwalters ist, keine Verpflichtung, sich danach zu erkundigen, ob die Voraussetzungen der zweiten Alternative des § 1 Abs. 2 der Verwalter-Verordnung - keine anderweitige Befriedigungsmöglichkeit offener Forderungen - tatsächlich vorgelegen haben.
    BVerwG
    19.07.2000
  6. BVerwG 7 C 39.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Verstoß gegen Rechtsvorschrift; Wohnungszuweisung; redlicher Erwerb
    Leitsatz: Die in § 11 der DDR Wohnraumlenkungsverordnung 1967 vorgesehene Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnraum nimmt der Vorschrift noch nicht die Eigenschaft einer allgemeinen Rechtsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, rechtfertigte aber nicht die Zuweisung von Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße.
    BVerwG
    27.01.2000
  7. BVerwG 7 C 38.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Einzelfallunrecht; Aufbauenteignung; Flurstück; entschädigungslose Enteignung; diskriminierende Entschädigung
    Leitsatz: Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die umfassende Enteignung eines Flurstücks, das nur teilweise für den Enteignungszweck benötigt wurde, als unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist.
    BVerwG
    28.10.1999
  8. BVerwG 3 C 35.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; komplexer Wohnungs- oder Siedlungsbau; Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation
    Leitsatz: Den Rückübertragungsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG (Verwendung des Vermögensgegenstandes im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau) kann auch eine vermögenszuordnungsberechtigte sog. Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation geltend machen. Er setzt - wie § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - die Einbeziehung des Vermögensgegenstandes in eine städtebauliche Einheit voraus, die die Beurteilung rechtfertigt, daß er Teil eines dem gemeinschaftlichen Wohnen dienenden Ganzen geworden ist, das durch seine Herauslösung nachhaltig gefährdet oder zerstört werden würde.
    BVerwG
    30.09.1999
  9. BVerwG 7 C 31.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Natur der Sache; grundstücksübergreifende Bebauung; Funktionseinheit
    Leitsatz: 1. Die Rückgabe des Eigentums an Grundstücken ist auch dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her nicht mehr möglich, wenn sie schwerwiegende nachbarrechtliche Nutzungskonflikte verursachen würde. 2. Eine grundstücksübergreifende Bebauung führt regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und eine Rückgabe daher nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten führt.
    BVerwG
    29.07.1999
  10. BVerwG 7 C 69.96 - Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; Restgesellschaft
    Leitsatz: 1. Ein an eine Unternehmensschädigung anknüpfender Antrag eines Gesellschafters auf Rückgabe seiner Anteile ist als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG anzusehen. 2. Eine Restgesellschaft ist berechtigt, als Gesellschafterin des Trägers eines geschädigten Unternehmens einen Unternehmensrückgabeantrag nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG zu stellen. 3. Die Antragsberechtigung des Gesellschafters nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG setzt voraus, daß sich der Zugriff auf das Unternehmen auch hinsichtlich der Anteile des Antragstellers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt.
    BVerwG
    11.12.1997