Urteil Anfechtungsbefugnis des Erwerbers eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs
Schlagworte
Anfechtungsbefugnis des Erwerbers eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs; Einwendungsausschluss des Erwerbers
Leitsätze
1. Der Erwerber eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs, der kein Angehöriger des Anmelders ist, kann mangels eigener Abwehrrechte einen den restitutionsbelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheid nicht anfechten.
2. Der in § 4 Abs. 5 InVorG zu Lasten des Erwerbers eines Rückübertragungsanspruchs angeordnete materielle Einwendungsausschluß ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
3. Der Rückübertragungsanspruch steht nicht unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie.
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