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Suchergebnis Urteilssuche (7121 - 7130 von 7807)

  1. V ZR 262/03 - dingliches Nutzungsrecht; Unentgeltlichkeit; Nutzungsentgelt; Eigenheimverordnung
    Leitsatz: a) Zum Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts gehört auch seine Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit. Dafür sind neben den Bestimmungen über die Verleihung von Nutzungsrechten auch die Bestimmungen über die Nichterhebung von Nutzungsentgelten etwa nach der Eigenheimverordnung maßgeblich. b) Auch nach 1970 waren dingliche Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken in der Regel unentgeltlich. Deshalb kann ein Entgelt bei solchen Rechten nur verlangt werden, wenn der Nutzer ausnahmsweise nicht von einem Entgelt befreit war.
    BGH
    30.01.2004
  2. V ZR 65/03 - Mitbenutzungsrecht nach ZGB
    Leitsatz: EGBGB Art. 233 § 5 Mangels landesgesetzlicher Regelung bestimmt sich der Inhalt des einzutragenden dinglichen Rechts nach dem, was im konkreten Fall als Inhalt des Mitbenutzungsrechts nach § 321 Abs. 1 ZGB vereinbart wurde. ZPO §§ 548, 319 Widersprechen sich hinsichtlich der Zulassung der Revision der Tenor und die Begründung des Berufungsurteils und ist für den Revisionskläger nicht ersichtlich, ob dem Berufungsgericht ein Fehler bei der Tenorierung oder bei der Begründung unterlaufen ist, so beginnt für ihn - zumindest bei Nichtüberschreiten der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - eine neue Rechtsmittelfrist mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, mit dem die Zulassung der Revision klargestellt wird.
    BGH
    07.11.2003
  3. V ZR 141/03 - Wege- und Überfahrtrecht; Ausschluss der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs
    Leitsatz: Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.
    BGH
    07.11.2003
  4. III ZR 380/02 - Schadensersatz für Jagdgenossenschaft wegen Gasversorgungsleitung
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch einer Jagdgenossenschaft wegen des Neubaus einer Gasversorgungsleitung durch den Jagdbezirk.
    BGH
    30.10.2003
  5. IXa ZB 128/03 - Beschwerde gegen Verkehrswert bei Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags, den rechtskräftig festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) abzuändern, wird mit der Zuschlagserteilung infolge prozessualer Überholung unzulässig. b) Erreicht im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot nicht 7/10 des rechtskräftig festgesetzten Grundstückswertes und wird deshalb der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG versagt, fehlt im weiteren Zwangsversteigerungsverfahren das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände.
    BGH
    10.10.2003
  6. VI ZR 395/02 - Keine Verspätung bei zeitlich entferntem Termin
    Leitsatz: Verspätetes Bestreiten erst in der Berufungsbegründung verzögert die Erledigung des Rechtsstreits jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Eingang der Verspätungsrüge und dem Termin zur mündlichen Verhandlung ein Zeitraum von fünf Monaten liegt und das Berufungsgericht während dieser Zeit einen Sachverständigen zur Erstattung eines mündlichen Gutachtens laden kann, um die Klärung einer inhaltlich begrenzten Frage im Termin zur mündlichen Verhandlung herbeizuführen.
    BGH
    23.09.2003
  7. IX ZR 333/00 - Unterbrechung nach Insolvenzeröffnung und Absonderung; Treuhandauftrag zwischen Gläubiger und Bank; Bürgschaft und Treuhandauftrag
    Leitsatz: InsO § 85 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 240 Satz 1 Erklärt der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Schuldner, er erkenne das Absonderungsrecht eines Dritten an der vom Schuldner gerichtlich geltend gemachten Forderung an und werde deshalb insoweit keine Verwertung vornehmen, bringt er damit in der Regel zum Ausdruck, daß er die Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits ablehnt. BGB §§ 765, 662 Erhält der Gläubiger vom Kreditinstitut seines Vertragspartners eine Bürgschaft zur Sicherung einer vertraglich geschuldeten Anzahlung, soll die Sicherheit jedoch erst in Kraft treten, wenn die Anzahlung bei der Bank "bedingungslos und auflagenfrei" eingegangen ist, kommt zwischen Gläubiger und Kreditinstitut ein Treuhandauftrag zustande, wenn der Gläubiger dem Kreditinstitut die Auflage erteilt, die Auszahlung dürfe erst nach Freigabe durch ihn erfolgen, und das Kreditinstitut die geleistete Zahlung nicht zurückweist.
    BGH
    24.07.2003
  8. XI ZR 162/02 - Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit für Realkreditvertrag
    Leitsatz: 1. Wird eine Eigentumswohnung von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft und über einen Vermittler verkauft, muß die finanzierende Bank nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß der Darlehensvertrag auf einem Haustürgeschäft beruht. 2. Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag bilden keine wirtschaftliche Einheit, so daß ein Widerruf des Darlehensvertrages die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht berührt. 3. Eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über die Risiken des finanzierten Geschäfts besteht grundsätzlich nicht; unrichtige Erklärungen des Vermittlers über Steuervorteile, den Wert, den Zustand und die Rentabilität der finanzierten Eigentumswohnung muß die Bank sich nicht zurechnen lassen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    15.07.2003
  9. IX ZR 119/02 - Vertraglicher Unterlassungsanspruch nach Insolvenz
    Leitsatz: a) Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch, der nicht dinglich abgesichert und inhaltlich nicht auf eine Aussonderung gerichtet ist, bindet den Konkursverwalter nicht, wenn der zugrunde liegende Vertrag nicht die Konkursmasse verpflichtet. b) Schuldrechtliche Verträge wirken grundsätzlich nur nach Maßgabe der §§ 17 bis 28 KO gegen die Konkursmasse.
    BGH
    10.07.2003
  10. IX ZR 287/99 - Ermächtigung zur Klage für Zedent; Bürgschaft auf erstes Anfordern zugunsten Dritter; Prozeßstandschaft für vermögenslose GmbH
    Leitsatz: a) Eine vermögenslose GmbH, die durch Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs von Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar frei wird, hat ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, den Anspruch mit Ermächtigung des neuen Gläubigers einzuklagen, wenn sie schon bei Begründung des Anspruchs vermögenslos war und es zweifelhaft ist, ob ein Rechtsübergang auf den neuen Gläubiger stattgefunden hat. b) Auch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern kann als Vertrag zugunsten eines Dritten vereinbart werden; dessen Berechtigung muß sich jedoch aus der Bürgschaftsurkunde selbst in Verbindung mit den unstreitigen Tatsachen ergeben. c) Der Grundsatz, daß der Gläubiger von Hauptforderung und Bürgschaft ein und dieselbe Person sein muß, gilt auch bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern.
    BGH
    03.04.2003