Urteil Bevorstehende Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten
Schlagworte
Bevorstehende Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten
Leitsätze
1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet i. S. d. § 1 Abs. 2 VermG, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären.
2. Im Regelfall kann von der bevorstehenden Überschuldung eines Grundstücks auf deren Verursachung durch nicht kostendeckende Mieterträge geschlossen werden.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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