« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7161 - 7170 von 7807)

  1. II ZR 94/96 - Nutzungsvereinbarung, entgeltliche -; Miteigentumsanteil, Nutzung eines -s gegen Entgelt; Miteigentum; Schadensersatz, - bei Kündigung aus wichtigem Grund; Eigentümergemeinschaft
    Leitsatz: a) Überläßt ein Miteigentümer den übri gen die Alleinnutzung des gemeinschaftli chen Grundstücks gegen vereinbartes Entgelt, sind auf dieses Rechtsverhältnis in erster Linie die Regeln des Gemein schaftsrechts anzuwenden (Fortführung von BGH WM 1974, 201). b) Die Nutzungsvereinbarung kann bei Zahlungsverzug entsprechend § 554 Abs. 1 BGB gekündigt werden. Der Kündigende bringt damit in der Regel zum Ausdruck, daß er für den Fall der Fortsetzung der bis herigen Nutzung weiterhin eine Nutzungs entschädigung verlangt, deren Höhe dann gemäß § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Er messen zu bestimmen ist. Die §§ 557, 584 b BGB sind nicht anzuwenden. c) Darüber hinaus kann dem durch den Zahlungsverzug zur Kündigung veranlaßten Miteigentümer ein Schadensersatzan spruch auf Weiterzahlung der vereinbarten Nutzungsentschädigung so lange zuste hen, als die übrigen Miteigentümer an die Nutzungsvereinbarung gebunden wären und nicht ihrerseits deren Abänderung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangen könnten.
    BGH
    15.09.1997
  2. V ZR 115/95 - Besitzmoratorium; Übertragungsanspruch des Nutzers; Grundstücksbebauung; Gebäudeerrichtung
    Leitsatz: a) Besonderes Gesetz im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2 EGBGB sind das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz in ihrer Gesamtheit. b) Das Besitzrecht aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 EGBGB endete mit Ablauf des 31. Dezember 1994. Seit dem 1. Januar 1995 besteht es gemäß Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB nur in dem Umfang fort, in dem der Besitzer vom Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann.
    BGH
    27.09.1996
  3. NotZ 41/95 - Notar; Amtsenthebung wegen verschwiegener Stasi-Tätigkeit
    Leitsatz: a) Zur Amtsenthebung eines Notars, der der Landesjustizverwaltung auf mehrfache ausdrückliche Befragung seine langjährige, umfangreiche und auch den notariellen Bereich erfassende Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR wiederholt vorsätzlich verschweigt, wegen Fehlens der persönlichen Eignung. b) Zur Aufrechterhaltung einer von der Landesjustizverwaltung auf § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter gestützten Amtsenthebung eines Notars auf anderer Rechtsgrundlage im gerichtlichen Verfahren.
    BGH
    24.06.1996
  4. IX ZR 291/95 - Zwangsversteigerung; Schuldübernahme; Konfusion bei Indentität von Schuldner und ersteigerndem Gläubiger
    Leitsatz: Ist der Ersteher eines Grundstücks zugleich Gläubiger einer bestehenbleibenden Hypothek und der dadurch gesicherten Forderung, so erlischt diese regelmäßig nach § 53 Abs. 1 ZVG in Höhe der Hypothek.
    BGH
    04.06.1996
  5. V ZR 212/94 - Ausreiseverkauf; verdeckter Treuhandvertrag; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche vor Vermögensrecht; gutgläubiger Erwerb von Ehegatten; Untergang der örtlichen Räte
    Leitsatz: a) Der Senat hält daran fest, daß der Eigentümer, der bei der Ausreise aus der DDR einen verdeckten Treuhandvertrag über zurückgelassenes Grundeigentum abgeschlossen hat, durch das Vermögensgesetz nicht daran gehindert ist, seine Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998; entgegen BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995, ZIP 1995, 415). b) Der gutgläubige Erwerb von Ehegatten zu ihrem gemeinschaftlichen Eigentum (DDR:FGB § 13) war auch dann möglich, wenn das Grundstück/Gebäudeeigentum von einem von ihnen veräußert worden war. c) Die örtlichen Räte in der DDR (hier: Magistrat von Berlin) sind mit Inkrafttreten der Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 untergegangen.
    BGH
    26.01.1996
  6. IX ZR 104/94 - Notarhaftung; Prüfung der von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen
    Leitsatz: Der Urkundsnotar hat sich über den Inhalt der von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen zu unterrichten und diesen bei der Errichtung der erbetenen Urkunde zu berücksichtigen, soweit dies die Klärung derjenigen Tatsachen erfordert, die für die Errichtung einer wirksamen, dem Willen der Beteiligten entsprechenden Urkunde bedeutsam sind.
    BGH
    19.10.1995
  7. IV ZB 5/95 - Beitrittsgebiet; Erbrecht; Nachlaßspaltung
    Leitsatz: a) Für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR bleibt das Zivilgesetzbuch auch dann maßgebend, wenn der Erblasser (nach dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1976, aber) vor der Vereinigung Deutschlands mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt im Westen verstorben ist und daher im übrigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beerbt wird (Nachlaßspaltung). b) Ansprüche aus dem Vermögensgesetz sind nicht geeignet, eine Nachlaßspaltung herbeizuführen; die erbrechtlichen Verhältnisse richten sich insoweit nach dem allgemein für den Erblasser geltenden Erbstatut.
    BGH
    04.10.1995
  8. V ZR 304/93 - Gebäudeerrichtung durch Bäuerliche Handelsgenossenschaft; Besitzrecht bis zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung
    Leitsatz: a) Einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft, die aufgrund der Zusage des Rates der Stadt, ihr die Rechtsträgerschaft zu übertragen, auf einem volkseigenen Grundstück mit Eigenmitteln ein Gebäude errichtet hat, steht ein Anspruch auf sachenrechtliche Bereinigung auch dann zu, wenn es zu dem Rechtsträgerwechsel nicht gekommen ist; bis zur Durchführung der Bereinigung ist sie zum Besitz des Grundstücks berechtigt. b) Das einstweilige Recht einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft zum Besitz eines ehedem volkseigenen Grundstücks, auf dem sie aufgrund einer zugesagten Rechtsträgerschaft mit Eigenmitteln ein Gebäude errichtet hat, kann vom Grundeigentümer nicht durch einseitige Erklärung (Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 EGBGB) beendet werden. c) Ein Recht zum Besitz steht dem Nutzer nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EGBGB auch dann zu, wenn er das Gebäude vermietet hat. d) Der Vortrag, Eigentümer eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu sein, kann im Prozeß der Behauptung einer Tatsache gleichstehen.
    BGH
    02.06.1995
  9. XII ZR 30/93 - Eigentumswohnungsvermietung entgegen Teilungserklärung; Schadensersatzanspruch des Mieters für Rechtsmangel; Untervermietungsgewinn
    Leitsatz: 1. Werden Räume einer Wohnungseigentumsanlage entgegen der Teilungserklärung zum Betrieb einer Gaststätte vermietet, liegt kein Sachmangel, sondern ein Rechtsmangel vor. 2. Zum Anspruch des Mieters auf entgangenen Gewinn aus einer Untervermietung. 3. Steht fest, daß die vertraglich vereinbarte Nutzung auf Dauer nicht möglich ist, ist der Mieter zwar nicht zur Kündigung verpflichtet, aber im eigenen Interesse gehalten, die Räume anderweitig unterzuvermieten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.01.1995
  10. XII ZR 105/90 - Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Verjährungsbeginn; Rückgabe der Mietsache
    Leitsatz: Die Rückgabe der Mietsache, an die § 558 Abs. 2 BGB den Beginn der kurzen Verjährungsfrist anknüpft, setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, der durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (im Anschluß an BGHZ 98, 59).
    BGH
    10.07.1991