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  1. 65 S 475/07 - Wohngemeinschaft; Mieterwechsel; Minderung; Kündigung; unerlaubte Untervermietung; Mangel; Heizungsausfall; fehlender Telefonanschluss und Stromzähler; Recht des Mieters auf freie Meinungsäußerung; Tätlichkeiten gegen Hausverwalter und Hauswart; Unterstützung von Besetzern; Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei langandauerndem Prozess
    Leitsatz: 1. Schließen vier Mitglieder einer nicht auf Dauer angelegten Gemeinschaft zusammen einen Mietvertrag ab, hat die dadurch begründete Wohngemeinschaft einen Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung ihrer Mitglieder. 2. Die Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige des Mieterwechsels rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses dann nicht, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht. 3. Bei vollständigem Ausfall von Heizung und Warmwasserversorgung im Februar ist der Mieter vollständig von der Entrichtung der Miete befreit, ohne dass er die tatsächlichen Raumtemperaturen nachweisen muss. 4. Für einen fehlenden Telefonfestnetzanschluss ist eine Minderung von 5 % gerechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.02.2010
  2. 10 C 89/09 - Vermieteranspruch auf Entfernung einer Parabolantenne bei Empfangsmöglichkeit über Internet; ausländischer Mieter (hier: Jordanier); Erscheinungsbild der Fassade; Livestream-Sendungen; Beeinträchtigung der Bausubstanz; Umfang der Rückbauverpflichtung; formularmäßiges Verbot einer Satellitenanlage
    Leitsatz: 1. Der ausländische Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne nicht auf sein Informationsbedürfnis berufen, wenn er Fernsehsendungen in seiner Heimatsprache über das Internet empfangen kann. 2. Das gilt auch für einen Mieter, der seinen Lebensunterhalt durch den Bezug von ALG II bestreitet. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    22.10.2009
  3. 10 C 108/95 - Mieterhöhungsverlangen; Zugang während der Preisbindung
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist wirksam, wenn es dem Mieter zwar während der Preisbindung zugeht, die Mieterhöhung aber erst nach deren Ablauf eintreten soll (gegen LG Berlin, GE 1995, 111).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    14.06.1995
  4. BVerwG 8 C 12.17 - Namentlich bekannte Miterben, jüdische Berechtigte
    Leitsatz: § 2a Abs. 1a Satz 1 und 3 VermG findet keine Anwendung, wenn die Miterben der Erbengemeinschaft nach einem jüdischen Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 namentlich bekannt waren.
    BVerwG
    31.01.2018
  5. BVerwG 8 B 9.10 - Bodenreform; Beschlagnahme
    Leitsatz: 1. Auf ein Enteignungsverbot gemäß Nr. 5 des Befehls Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948 kommt es nicht an, weil die Enteignung im Rahmen der Bodenreform erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Nr. 5 des Befehls Nr. 64 am 18. April 1948 längst abgeschlossen war. 2. Das Enteignungsverbot in Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 lässt den Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen nur dann entfallen, wenn die Enteignung auf der Grundlage der Befehle Nr. 124 und 64 tatsächlich durchgeführt worden ist. 3. Eine mit der Enteignung im Zuge der Bodenreform konkurrierende Beschlagnahme desselben Vermögenswertes aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 124 sowie die spätere Aufhebung der Beschlagnahme steht einer Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht entgegen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    08.07.2010
  6. BVerwG 4 C 13.07 - Flughafen Frankfurt/M., Planfeststellungsverfahren, Umweltinformation, Ablehnungsgründe, Anspruchsberechtigung, Antragsteller, Öffentlichkeit, Datenbank CADEC
    Leitsatz: Der Begriff der Umweltinformationen in Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates Umweltinformationsrichtlinie  UIRL  (ABl. L 41 S. 26) ist weit auszulegen. Erfasst werden auch Angaben, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen. Dazu gehören sowohl Angaben zur Finanzierung des Vorhabens als auch zur Finanzkraft des Vorhabenträgers. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Umwelt kann einer Bürgerinitiative zustehen, sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt ist. Ein Kirchengemeindeverband ist ungeachtet der Anerkennung der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts als anspruchsberechtigt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 UIRL anzusehen. Auch eine Gemeinde kann einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen haben, soweit ihr Selbstverwaltungsbereich berührt ist.
    BVerwG
    21.02.2008
  7. BVerwG 3 C 35.05 - Ausgleichsleistung; Ausgleichsleistung für einen Unternehmensanteil; Kommanditgesellschaft; Bemessungsgrundlage; Aufteilung der Bemessungsgrundlage; Nennbetrag; Gesamtnennbetrag; Kommanditeinlage; Gewinnkonto; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Eigenkapital; Fremdverbindlichkeiten
    Leitsatz: Die Regelung des § 2 Abs. 6 AusglLeistG über die Bemessung der Ausgleichsleistung für Rechte, die einen Anteil am Kapital eines Unternehmens vermitteln, gilt auch für die Beteiligung an Personengesellschaften. Bei der Ermittlung der „Nennbeträge" nach § 2 Abs. 6 AusglLeistG sind die Gewinnkonten von Kommanditisten jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie in die Berechnung des als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Einheitswertes oder Ersatzeinheitswertes eingeflossen sind.
    BVerwG
    19.10.2006
  8. BVerwG 7 C 91.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb des Bodenreformeigentums; Erbe eines Bodenreformeigentümers
    Leitsatz: Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlußgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
    BVerwG
    19.10.2000
  9. BVerwG 7 C 55.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Umbauten; Gebäudeumnutzungen; Veränderungssperre; Unternehmensbeeinträchtigung; Erheblichkeit der Unternehmensbeeinträchtigung; Vermietungs- oder Verpachtungsangebot des Alteigentümers
    Leitsatz: 1. Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG liegt auch dann vor, wenn seine Voraussetzungen nur deshalb andauern, weil nach dem Stichtag des § 5 Abs. 2 VermG im Rahmen des Betriebszwecks Umbauten oder Gebäudeumnutzungen unter Verstoß gegen die in § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG angeordnete Veränderungssperre durchgeführt worden sind. 2. Eine Beeinträchtigung des Unternehmens ist "erheblich" im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berührt (wie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - NJW 1994, 1723 [1726] = ZOV 1994, 382). 3. Ein das Betriebsgrundstück betreffendes Vermietungs- oder Verpachtungsangebot des Alteigentümers kann die im Falle der Rückgabe des Vermögenswertes entstehende erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens entfallen lassen, wenn es bei vergleichbaren Betrieben im Beitrittsgebiet (Art. 3 EV) üblich ist, diese Grundstücke in Fremdbesitz zu halten, dem betroffenen Unternehmen eine solche Fremdnutzung auch im Blick auf seine finanzielle Situation zumutbar ist und ein konkretes, insbesondere nach Nutzungsdauer sowie Miet- oder Pachtzinshöhe annehmbares Angebot vorliegt.
    BVerwG
    20.03.1997
  10. OVG 10 B 8.18 - Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Wohngebäude im rückwärtigen Teil eines Grundstücks, nähere Umgebung, Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nichtüberbaubare Grundstücksfläche im Blockinnenbereich
    Leitsatz: Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, ist in der Regel ein kleinerer Umriss der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung. Dies entbindet allerdings nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.(Fortführung von OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris = OVGE BE 34, 20; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - BVerwG 4 B 38.13 -, juris = NVwZ 2014, 1246)
    OVG Berlin-Brandenburg
    26.10.2020