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Urteil Sofortige Vollziehung einer Anordnung auf Duldung einer Feuerstättenschau, Zutritt zur Wohnung des Mieters
Schlagworte
Sofortige Vollziehung einer Anordnung auf Duldung einer Feuerstättenschau, Zutritt zur Wohnung des Mieters
Leitsatz
Der Mieter einer Wohnung hat zum Zwecke der Durchführung der Feuerstättenschau Zutritt zu gewähren, wobei ohne Belang ist, ob von den Räumen eine konkrete Gefahr für die Feuersicherheit ausgeht oder nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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