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  1. II ZR 297/11 - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung gegen Freistellungsanspruch des Treuhänders; geschlossener Immobilienfonds; Schrottimmobilien; globale Haftung; Abtretung; Abtretungsverbot; Rückabtretung; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: In einer Publikumspersonengesellschaft, an der sich die Anleger im Rahmen eines Treuhandverhältnisses beteiligen können, welches so ausgestaltet ist, dass die Treugeber im Innenverhältnis wie - unmittelbare - Gesellschafter gestellt werden, können sie gegen den in einen Zahlungsanspruch übergegangenen Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger nicht mit Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung aufrechnen, die ihnen gegen den Treuhandgesellschafter zustehen.
    BGH
    24.07.2012
  2. VII ZR 148/10 - Insolvenzverfahren, Zweifel an Leistungsfähigkeit/Leistungswilligkeit des Schuldners, Fälligkeitszeitpunkt
    Leitsatz: a) Ein Gläubiger kann nicht gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Frist zur Leistung vor deren Fälligkeit gesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn bereits vor Fälligkeit ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder der Leistungswilligkeit des Schuldners bestehen.b) Allein die Erklärung des Schuldners, er werde zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leisten können, begründet keine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB.c) Der Gläubiger kann nach Fälligkeit der Leistung ohne Setzen einer Nachfrist gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB sofort zurückzutreten, wenn feststeht, dass die gemäß § 323 Abs. 1 BGB dem Schuldner zu setzende angemessene Frist zur Leistung nicht eingehalten werden wird. d) Das Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 4 BGB kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn die Leistung fällig geworden ist. Die Wirksamkeit eines Rücktritts bestimmt sich ab diesem Zeitpunkt nach § 323 Abs. 1 und 2 BGB.
    BGH
    14.06.2012
  3. XII ZR 79/10 - Leistungsbestimmungsklausel in gewerblichem Mietvertrag; Änderung der ortsüblichen/angemessenen Miete; Mieterhöhung; Wertsicherungsklausel; Mietanpassung
    Leitsatz: In einem gewerblichen Mietvertrag hält eine Klausel, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht dahin gehend einräumt, bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete den vom Mieter zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand.
    BGH
    09.05.2012
  4. V ZR 245/09 - Einheitliche Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung von Wohnungseigentum; Keine Beschlusskompetenz für zur Mietverwaltung gegründete Mietverwaltungs-GbR der Wohnungseigentümer über Kostenabrechnung; Sondereigentumsverwaltung; Vermietung von Eigentumswohnungen; Mietpool
    Leitsatz: 1. Eine nach § 296 a Satz 2 ZPO gebotene Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung erfasst den gesamten Rechtsstreit und nicht nur den konkreten Wiedereröffnungsgrund, so dass die nachgereichten Schriftsätze beider Parteien zu berücksichtigen sind. 2. Ein „umgekehrtes" Vorbehaltsurteil, in dem die Entscheidung über die Klage unter dem Vorbehalt einer in einem anderen Verfahren zu treffenden Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung suspendiert wird, sieht die ZPO nicht vor. 3. Haben die Wohnungseigentümer zur Mietverwaltung ihrer Einheiten eine besondere Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, können sie über die Erstattung der von dieser für die Gemeinschaft verauslagten Kosten keinen Eigentümerbeschluss fassen. Wegen der fehlenden Beschlusskompetenz ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
    BGH
    22.07.2011
  5. VIII ZB 55/10 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozesskostenhilfe; Fristversäumung; Mittellosigkeit einer Partei
    Leitsatz: a) Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungseinlegung und Berufungsbegründung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung ursächlich geworden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855). b) Die Mittellosigkeit einer Partei ist auch dann ursächlich für die Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist geworden, wenn ihr erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter ein ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Berufung einreicht und dieses vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist begründet. Die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine noch beabsichtigte Berufung ist nicht mit einer vollständig erstellten Berufungsbegründung gleichzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
    BGH
    16.11.2010
  6. VIII ZB 55/10 - Versäumte Berufungsfrist; Mittellosigkeit des Mieters
    Leitsatz: a) Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungseinlegung und Berufungsbegründung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung ursächlich geworden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855). b) Die Mittellosigkeit einer Partei ist auch dann ursächlich für die Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist geworden, wenn ihr erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter ein ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Berufung einreicht und dieses vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist begründet. Die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine noch beabsichtigte Berufung ist nicht mit einer vollständig erstellten Berufungsbegründung gleichzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
    BGH
    16.11.2010
  7. V ZB 22/10 - Unterschiedliche Fälligkeitstermine bei Gesamtgrundschuld; Sicherungsgrundschuld; Pfandtausch
    Leitsatz: a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks. b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).
    BGH
    10.06.2010
  8. V ZR 72/08 - Konkurrenz Alteigentümer/sonstiger Neueinrichter bei Erwerb von zum Verkauf ausgeschriebenen Waldflächen; Entschädigungsanspruch; Ankaufpreis; Betriebskonzept; Flächenerwerb
    Leitsatz: a) Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i. V. m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt. b) Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle zur Vornahme der ihrerseits für einen Verkauf erforderlichen Handlungen (Abgabe oder Annahme eines Angebots) gegenüber einem bestimmten Erwerber nur in Betracht, wenn sich ihr Ermessen auf diesen Bewerber beschränkt. c) Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG genießen beim Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG auch dann den Vorrang, wenn sie nicht die gesamte ausgeschriebene Waldfläche, wohl aber nicht nur geringfügige Teile davon mit Entschädigungsansprüchen belegen können. d) Der Ankaufspreis bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wird, sondern nach dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abzugeben war.
    BGH
    10.07.2009
  9. V ZR 93/08 - Schadensersatz bei Kaufmängeln ohne Mahnung; Nutzungsausfall; unzulässige Grundstücksnutzung; formelle und materielle Übereinstimmung mit Baurecht; Zweckentfremdungsgenehmigung; Garantiehaftung; zugesicherte Eigenschaft; mangelhafte Sache; Schlechterfüllung
    Leitsatz: Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.
    BGH
    19.06.2009
  10. V ZB 48/08 - Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens des vorrangigen Gläubigers bei Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung erforderlichen Betrages durch nachrangigen ablöseberechtigten Gläubiger
    Leitsatz: Das Versteigerungsverfahren ist nach § 75 ZVG, in der Fassung durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416), auch dann von Amts wegen einzustellen, wenn ein Dritter, der berechtigt ist, den Gläubiger zu befriedigen, den Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages an die Gerichtskasse im Versteigerungstermin vorlegt.
    BGH
    16.10.2008