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Urteil Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz, Gehörsverstoß
Schlagworte
Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz, Gehörsverstoß
Leitsatz
Zur Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz nicht erfüllter Entschädigungsansprüche aus Enteignung infolge Einbeziehung des Vermögenswerts in ein Globalabkommen.
(Leitsatz der Redaktion)
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