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Suchergebnis Urteilssuche (6911 - 6920 von 7967)

  1. 64 S 30/88 - Unberechtigte Eigenbedarfskündigung verpflichtet zum Schadenersatz; Beendigung des Mietverhältnisses, Eigenbedarfskündigung, grundlose, Eigenbedarf, vorgetäuschter, positive Vertragsverletzung des Vermieters, Schadenersatz, Umfang, Kündigungsgrund, Beweislast
    Leitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen noch sonstige zu seinem Haus-halt gehörende Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung, die ihn zum Ersatz des dem Mieter entstehenden Schadens verpflichtet. 2. Grundsätzlich muß zwar der Mieter beweisen, daß der Kündigungsgrund nicht vorlag. Die Beweislast kehrt sich aber zu Lasten des Vermieters um, wenn sich nach dem Auszug des Mieters herausstellt, daß der Vermieter die Wohnung nicht entsprechend dem angegebenen Kündigungsgrund nutzt. Dann ist es Sache des Vermieters darzulegen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach der Räumung der Wohnung durch den Mieter entfallen ist. 3. Der Mieter hat einen Anspruch auch auf Ersatz der Kosten des wegen der unberechtigten Kündigung angestrengten Räumungsprozesses, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist. Der Mieter ist aber verpflichtet, seinerseits zur Schadensminderung beizutragen, wozu auch ein Anerkenntnis in zweiter Instanz gehört. 4. Der Mieter kann als Schadensersatz darüber hinaus nur diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die durch die Anmietung einer Wohnung gleichen Wohnwertes, gleicher Qualität und gleicher Ausstattung wie die geräumte Wohnung entstehen.
    LG Berlin
    24.06.1988
  2. 11 S 384/87 - Konkludentes Mietverhältnis; schlüssiges Verhalten; Zwangsvollstreckung; Räumungsvollstreckung
    Leitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem schon mehrere Jahre alten Räumungsurteil kann unzulässig sein.
    LG Hamburg
    20.05.1988
  3. 62 S 378/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mitteilungspflicht des Vermieters; Duldungspflicht des Mieters; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Das Kammergericht wird ersucht, im Wege des Rechtsentscheides über folgende Rechtsfragen zu befinden: Setzt die Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages nach § 11 AMVOB voraus a) die Zustimmung des Mieters zur baulichen Veränderung, b) wenn nein, die in Beachtung des Verfahrens nach § 541 b BGB vor Beginn der Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache zu erfolgende Mitteilung des Vermieters und die sich daraus ergebende Duldung des Mieters oder mangels derselben Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der wertverbessernden Maßnahmen?
    LG Berlin
    05.05.1988
  4. 10 C 121/22 - Kündigung wegen Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur, Ermittlungsverfahren gegen Sohn der Mieterin
    Leitsatz: 1. Eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen kurzfristigen Abstellens von gefüllten Mülltüten vor der Wohnungstür und eines Kinderwagens sind nicht gerechtfertigt, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz ist.2. Ein Kündigungsgrund fehlt auch, wenn gegen den Sohn der Mieterin ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde und es zu einer Hausdurchsuchung mit Beschädigung der Wohnungseingangstür kam, ohne dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    01.06.2023
  5. 3 C 74/20 - Nutzungsentschädigung nach Widerruf des Mietvertrages
    Leitsatz: 1. Ein Wohnraummietvertrag als Verbrauchervertrag, der durch eMail abgeschlossen wurde, kann vom Mieter widerrufen werden, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde. Der Vermieter trägt die Beweislast für die Besichtigung.2. Nach Widerruf schuldet der Mieter Nutzungsersatz in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete.3. Gegenüber dem Herausgabeanspruch des Vermieters hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen eines Anspruchs auf Ersatz von Verwendungen oder durch den Mietgegenstand verursachten Schaden.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    03.06.2021
  6. 19 C 457/19 - Zurückweisung einer Kündigung, Widerruf der Gestattung einer Nutzung, vertragliche Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Die Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht nach § 174 BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Zugang der Kündigungsempfänger zu beweisen hat. 2. Die Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse in einem Mietvertrag einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist durch den Vermieter grundsätzlich frei widerruflich. 3. Der Austausch eines Schlosses der Zugangstür zu einer Dachterrasse, dessen Nutzung dem Mieter lediglich gestattet worden war, begründet eine nicht unerhebliche vertragliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. (Leitsatz zu 1 von der Redaktion)
    AG Bremen
    07.07.2020
  7. 230 C 79/19 - Nichtigkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen fehlender Begründung
    Leitsatz: Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist mangels ordnungsgemäßer Bekanntmachung der Begründung nichtig (Abgrenzung zu LG Berlin GE 2019, 1507, 1577). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    19.12.2019
  8. 104 C 85/15 - Kein Anspruch auf luftdicht schließende Holzrahmenfenster, geringfügiger Schimmelbefall als rein optische Beeinträchtigung löst keine Minderung aus, Mangelbegriff
    Leitsatz: 1. Nicht jeder suboptimale Zustand stellt einen Mangel der Mietsache dar. Unter einem Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist vielmehr nur eine negative Abweichung des bestehenden Zustands des Mietobjekts vom vertraglich geschuldeten Zustand zu verstehen.2. Der geschuldete Zustand ist im Allgemeinen derjenige, der bei der Übergabe des Mietobjekts vorgelegen hat bzw. von dessen Bestehen der Mieter ausgehen durfte. 3. Die Mietminderung bemisst sich nach der objektiven Beeinträchtigung des Wohngebrauchs; individuelle Besonderheiten sind weder zugunsten noch zu Lasten des Mieters zu berücksichtigen; bei einem Gebäude aus den 1970er Jahren darf ein Mieter konstruktions- und materialbedingt keine luftdicht schließenden Dachfenster erwarten.4. Geringfügiger Schimmelbefall an einem Küchenfenster (hier: Dachflächenfenster), eine beginnende Ablösung von Tapeten im Fensterbereich, ein abgetrockneter, handtellergroßer Wasserfleck oder ein 7 x 13 cm großer Feuchtigkeitsfleck im Decken-/Wandbereich des Badezimmers berechtigen als nur geringfügige optische Beeinträchtigungen nicht zu einer Mietminderung.5. Eine mieterseits behauptete Dauerbeleuchtung im Treppenhaus stellt keinen Mangel einer Wohnung im Dachgeschoss dar.6. Zur Minderungsquote bei Ausfall des Aufzuges bei einer Dachgeschosswohnung.7. Verursacht der Mieter durch einen Lastschriftwiderspruch die Rückbuchung der eingezogenen Miete, hat er die dem Vermieter dadurch entstehenden Bankrücklastkosten zu erstatten. Bankrücklastkosten in Höhe von 8,10 € sind üblich. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Schöneberg
    26.08.2015
  9. 237 C 375/13 - Asbesthaltige Fußbodenplatten in Mietwohnung; Schadensersatz; Schmerzensgeld
    Leitsatz: 1. Für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Asbestbelastung in der Mietwohnung reicht es nicht aus, dass diese möglicherweise die Ursache einer Erkrankung war; der Mieter hat vielmehr eine konkrete Gesundheitsgefährdung in Form gelöster Fasern schlüssig darzulegen. 2. Jedenfalls fehlt es an einem Verschulden des Vermieters, wenn er auf die Mängelanzeige unverzüglich tätig wird und den Bodenbelag zeitnah austauscht. 3. Werden Fußbodenplatten durch normalen Mietgebrauch beschädigt (gebrochen oder gerissen), so dass die Gefahr des Austritts von Asbestfasern besteht, scheidet bei einer unterlassenen Mängelanzeige ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz aus. 4. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters wegen Gesundheitsgefahren nach Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten bei asbesthaltigen Fußbodenplatten besteht nicht, da ein Mieter zur eigenmächtigen Bearbeitung von Fußböden nicht berechtigt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    10.03.2014
  10. 3 C 347/99 - Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung; Einbau eines Aufzuges nach Dachgeschossausbau; Erläuterung der Erhöhungserklärung; Betriebskostenvorschuss
    Leitsatz: Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist auch ohne Ankündigung der Wertverbesserungsmaßnahme zulässig.
    AG Tiergarten
    21.06.2007