« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (6931 - 6940 von 8024)
Sortierung:
-
85 S 103/15 WEG - Unzulässige Klimaanlage eines GewerbemietersLeitsatz: Eine von der Gemeinschaft nicht genehmigte Klimaanlage, die der Mieter einer Teileigentumseinheit zum Hof hin sichtbar angebracht hat, ist von diesem zu beseitigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.11.2016
-
65 S 108/16 - Balkonanbau ist eine ModernisierungLeitsatz: 1. Der Anbau eines Balkons ist eine Modernisierungsmaßnahme, weil dadurch die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung erweitert werden, indem ein Heraustreten aus der Wohnung mit einem dortigen Aufenthalt im Freien ermöglicht wird, die Frischluftzufuhr verbessert wird und die Fläche des Balkons neben dem Aufenthalt weitere Nutzungsmöglichkeiten, auch saisonal unterschiedlich (Blumen, Wäschetrocknung, Vorratshaltung), bietet. Durch die damit gegebenen erweiterten Nutzungsmöglichkeiten wird der Gebrauchswert der Wohnung im Sinne von § 555b Nr. 3 BGB nachhaltig, das heißt dauerhaft, verbessert; in innerstädtischen Berliner Lagen häufig anzutreffende Einschränkungen (Lärm auf dem Innenhof, Einsehbarkeit auf den Balkon bzw. erhöhte Einsehbarkeit in andere Wohnungen) rechtfertigen keine andere Einschätzung. 2. Dass für Modernisierungsarbeiten in einer Wohnung ca. drei Wochen bzw. 15 Arbeitstage benötigt werden und den Handwerkern dafür Zutritt zur Wohnung zu verschaffen ist, begründet auch bei einem berufstätigen Mieter keine unzumutbare Härte, zumal der Zutritt nicht persönlich gewährt werden muss, sondern auch durch Vertrauenspersonen gewährleistet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin12.08.2016
-
55 S 123/14 WEG - Nichtigkeit von EigentümerbeschlüssenLeitsatz: 1. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, wonach der gesamte Zahlungsverkehr des Verwalters durch Eigentümer mit zusammen mehr als 50 % Miteigentumsanteilen abgezeichnet werden muss. 2. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, wonach jede Änderung von Verträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eigentümer mit zusammen mehr als 50 % Miteigentumsanteilen abgezeichnet werden muss. 3. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss über die Höhe des Honorars eines künftig zu bestellenden Verwalters sowie über die Laufzeit künftiger Verwalterbestellungen. 4. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, der die Auszahlung des von einem einzelnen Wohnungseigentümer erlangten Skontos für einen der Gemeinschaft zugute kommenden Sanierungsvertrag an diesen Wohnungseigentümer vorsieht. 5. Ein Eigentümerbeschluss, dem jegliche Eckdaten des Verwaltervertrags (Laufzeit, Vergütung) fehlen, ist dagegen nur anfechtbar, nicht aber nichtig (vgl. BGH, GE 2015, 522). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin08.05.2015
-
18 S 416/13 - Beweislast des Mieters für Rückforderung angeblich überzahlter MietenLeitsatz: 1. Im Rückforderungsprozess hat der Mieter die Beweislast dafür, dass Mieterhöhungen unwirksam waren und die Zahlungen deshalb ohne Rechtsgrund erfolgten. 2. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kostenmiete verlangt hatte und der Mieter bestreitet, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt, sofern der Vermieter im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast substantiiert vorträgt, dass die Preisbindungsvorschriften (hier: § 17 Abs. 1 II. WoBauG) anwendbar waren. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.04.2015
-
65 S 508/12 - Gebührenstreitwert für Feststellungsklage zur Berechtigung einer MietminderungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung wegen Mängeln der Mietsache richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Minderung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.04.2014
-
65 S 154/10 - Rückzahlung einer rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichszahlung für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; VerjährungLeitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines bei Beendigung des Mietverhältnisses rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichsbetrages für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB, sondern der Regelverjährung von drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.10.2011
-
1 S 4042/10 - Tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss; Beschlusskompetenz; Mithilfe bei Schneeräumarbeiten; Verteilungsgerechtigkeit; Unzumutbarkeit; Delegation der VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig. 2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall. 3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.LG München I02.08.2010
-
65 S 352/09 - Eigenbedarf; Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Vertrag aus dem Jahr 1951Leitsatz: Tritt die Ehefrau des hochbetagten, Jahrzehnte in der Wohnung lebenden Mieters als Erbin in das Mietverhältnis ein und ist noch drei Jahre nach Versterben ihres Ehepartners total auf die Wohnung fixiert und nicht in der Lage, ein Leben in anderer Umgebung zu organisieren, so kommt trotz des gegebenen Eigenbedarfs eine unbefristete Fortsetzung des Mietvertrags in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Berlin04.05.2010
-
6 O 262/09 - Nachrüstungspflicht von FI-Schutzschaltern bei NeuvermietungLeitsatz: Zur Frage der Auswechselung von Fehlerstromschutzschaltern bei verschärften DIN-Normen. (Leitsatz der Redaktion)LG Bielefeld29.10.2009
-
- 12 O 294/07 - Überhöhte Kosten für Verplombung von Gartenwasserzählern; Abwasserkosten; Wasserkosten; Preiskalkulation; Zweckverband; Sprengwasser; Gartenwasser; Anfahrtskosten; AbfahrtskostenLeitsatz: 1. Ein Wasser- und Abwasserzweckverband ist wegen seiner Monopolstellung nicht berechtigt, für die Verplombung von Gartenwasserzählern eine unangemessen hohe Vergütung zu verlangen. 2. In der Preiskalkulation dürfen nur Kosten für die Abnahme und die Verplombung einschließlich Kosten für An- und Abfahrt geltend gemacht werden, nicht dagegen Verwaltungskosten.LG Potsdam05.06.2008
