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  1. VG 9 K 19.16 - Ergänzung des Rehabilitierungsbescheides wegen weiterer konkreter Verfolgungsmaßnahmen über die Ausreiseverzögerung hinaus
    Leitsatz: Zur Frage, wann sich Vernehmungen, Bespitzelung und Observierung durch Mitarbeiter des MfS sowie berufliche Degradierung zur Teilzeitarbeit zu einem solchen Gesamtkomplex verdichtetet haben, dass die Folgen dieser Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt haben können. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    28.02.2017
  2. VG 6 K 146.16 - Nicht jede zweckfremde Nutzung unterliegt Zweckentfremdungsverbot, erlaubte entgeltfreie Überlassung von Gästewohnungen
    Leitsatz: 1. Die wiederholte Überlassung einer Wohnung unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG, wenn sie unentgeltlich erfolgt, da der Gesetzgeber mit dem Begriff der Vermietung an die zivilrechtliche Kategorie des Mietvertrages anknüpft. 2. Die in § 2 Abs. 1 ZwVbG enthaltenen fünf Fallgruppen bestimmen abschließend, wann eine Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG vorliegt.3. Die Ausführungsvorschriften des Senats stimmen in der zentralen Frage der Konzeption des Zweckentfremdungsverbots nicht mit den Vorgaben des Gesetzgebers überein. Vielmehr entsprechen sie der früheren Rechtslage nach Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts vom 4. November 1971. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    14.12.2016
  3. VG 9 L 1406/15 - Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Geheimhaltung im Ausgleichsleistungsverfahren
    Leitsatz: Auch im Ausgleichsleistungsverfahren besteht kein uneingeschränkter Geheimhaltungsanspruch gegen die Behörde. Das Verwaltungsgeheimnis verbietet lediglich die unbefugte Offenbarung von Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen ist bei der bei einem Auskunftsbegehren der Presse vorzunehmenden Ermessensentscheidung eine Güterabwägung zwischen der Notwendigkeit der öffentlichen Information und den entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen erforderlich (Fall Wilhelm Prinz von Preußen). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    23.03.2016
  4. VG 29 K 105.15 - Belegenheitsort des Vermögensgegenstandes, vorheriges Durchlaufen eines Rückerstattungsverfahrens
    Leitsatz: War der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Schädigung im späteren Beitrittsgebiet belegen, scheidet die Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG auch dann nicht aus, wenn die Berechtigten in Bezug auf den streitgegenständlichen Vermögenswert bereits ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen haben oder hätten durchlaufen können. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    19.11.2015
  5. 6 L 433/12 - Lastenausgleich; Rückforderung wegen Schadensausgleich
    Leitsatz: 1. § 349 Abs. 4 Satz 1 LAG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. 2. Die Zahlung eines privaten Dritten an den Empfänger von Lastenausgleich ist nur dann eine Schadensausgleichsleistung im Sinne von § 349 Abs. 1 i. V. m. § 342 Abs. 3 LAG, wenn sie zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt. 3. Bei der Bestimmung der Rückforderung ist von der (bestandskräftigen) früheren Schadensfeststellung auszugehen, ohne dass diese erneut auf ihre Richtigkeit zu überprüfen wäre. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gelsenkirchen
    12.07.2012
  6. 1 K 407/09 - Nachträgliche Festsetzung des Ablösebetrages für untergegangene dingliche Rechte; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Ist in den Fällen, in denen dem Berechtigten statt der Rückübertragung nur noch ein Erlösauskehranspruch zusteht, irrtümlich versäumt worden, den Ablösebetrag für die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen in dem Bescheid über die Berechtigtenfeststellung festzusetzen, kann dies auch noch nachträglich in Form einer Ergänzung zum Bestandteil dieses Bescheides gemacht werden. 2. Dieser nachträglichen Festsetzung steht der Einwand der Verwirkung nur dann entgegen, wenn der Berechtigte infolge eines bestimmten Verhaltens des Ablöseberechtigten darauf vertrauen durfte, dass der Ablösebetrag nach so langer Zeit nicht mehr festgesetzt werden würde (Vertrauensgrundlage), ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht zur nachträglichen Festsetzung des Ablösebetrages nicht mehr ausgeübt werden würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.06.2012
  7. VG 29 K 385.10 - Entschädigung für verfolgungsbedingten Betriebsverlust; Schätzung; mehrstufiger Betrieb; Groß- und Einzelhandel; Richtzahltabelle; Gesamtbeschäftigtenzahl; Aufteilung auf einzelne Betriebsteile; Ersatz
    Leitsatz: Ist bei einem mehrstufigen Betrieb (Groß- und Einzelhandel) nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt, kann die Behörde den vergleichsweise niedrigsten Schätzwert heranziehen, der sich für die ermittelte Gesamtbeschäftigtenzahl aus den einschlägigen Tabellenzeilen der anzuwendenden Tabellen des Groß- und Einzelhandels ergibt, es sei denn, der sich ergebende Schätzwert wird dem Gesamtcharakter des Betriebes offenkundig nicht gerecht. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    VG Berlin
    15.09.2011
  8. VG 29 K 36.09 - Entschädigungsberechnung für ein Volkshaus (Partei- und Gewerkschaftsvermögen)
    Leitsatz: Zur Finanzierung von Volks‑ und Gewerkschaftshäusern durch nicht grundbuchlich gesicherte Darlehen befreundeter Organisationen. Zur Frage, ob und in welcher Höhe ein nicht näher bezeichnetes „Darlehenskonto" als langfristige grundstücksbezogene Verbindlichkeit anerkannt werden kann. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    27.01.2011
  9. 1 K 512/06 - Bodenformland; Neubauernstelle; Bodenreform; steckengebliebene Enteignung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz
    Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Entschädigung nach dem DDR-EErfG kann fristwahrend bei der Behörde gestellt werden, die über den vermögensrechtlichen Antrag entschieden hat, auch wenn diese für die Entscheidung über den Entschädigungsantrag nicht zuständig ist. 2. Der Verlust von Bodenreformland nach der Bodenreformverordnung von 1951 kann grundsätzlich Ansprüche nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG begründen. 3. Voraussetzung ist ein in der DDR nicht erfüllter Anspruch auf Entschädigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein solcher formell abgelehnt wurde. Es reicht aus, dass eine Berechnung bzw. Prüfung des Anspruchs erfolgt ist.
    VG Leipzig
    09.05.2008
  10. VG 29 A 38.05 - NS-VEntschG; Volkshaus; Entschädigungsgrundlagenbescheid bestandskräftig; Entschädigungshöhe; Unternehmen; Schätzung; Berechnungsmodus; Abzug von Grundpfandrechten; sonstiges Betriebsvermögen; Inventar; Vorliegen einer Inventarliste; Bewertung des Inventars; Richtzahlenverfahren; Mindestrichtwerte; Spruchreife; Schätzung der Behörde; gerichtliche Überprüfung; Verurteilung zur Neuschätzung
    Leitsatz: Aufgrund des Entscheidungsvorrangs der sachverständigen Behörde darf das Verwaltungsgericht die Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG grundsätzlich nicht selbst vornehmen.
    VG Berlin
    14.02.2008