Urteil Nutzungsentschädigung nach Widerruf des Mietvertrages
Schlagworte
Nutzungsentschädigung nach Widerruf des Mietvertrages
Leitsätze
1. Ein Wohnraummietvertrag als Verbrauchervertrag, der durch eMail abgeschlossen wurde, kann vom Mieter widerrufen werden, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde. Der Vermieter trägt die Beweislast für die Besichtigung.
2. Nach Widerruf schuldet der Mieter Nutzungsersatz in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete.
3. Gegenüber dem Herausgabeanspruch des Vermieters hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen eines Anspruchs auf Ersatz von Verwendungen oder durch den Mietgegenstand verursachten Schaden.
(Leitsätze der Redaktion)
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