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Suchergebnis Urteilssuche (6871 - 6880 von 8024)
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3 U 154/11 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; MangelkenntnisLeitsatz: 1. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung ist nach aktuellem Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen und bedarf der Feststellung, dass von dem den Mietgebrauch beeinträchtigenden Stoff konkrete, Gesundheitsgefahren für alle Benutzer der Räumlichkeiten ausgehen, wozu regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. 2. § 536 b BGB, wonach das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB - i. V. m. § 543 Abs. 4 Satz 1 BGB - ausgeschlossen ist, ist auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg25.02.2014
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5 U 4/13 - Besitzrechtsvermerk; Verjährung bereinigungsrechtlicher Ansprüche; Anerkenntnis; Stillhalteabkommen; Hemmung durch Verhandlungen über den Anspruch; WiderklageLeitsatz: 1. Der Besitzrechtsvermerk nach Art. 233 § 2 c Abs. 2 EGBGB hat die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung der Ansprüche aus dem SachenRBerG. Steht - wie hier - dem Grundstückseigentümer eine dauernde Einrede gegenüber diesen Ansprüchen zu, kann deren Löschung verlangt werden. 2. Die bereinigungsrechtlichen Ansprüche auf Ankauf des Grundstücks oder Bestellung eines Erbbaurechts unterliegen der Verjährung nach § 196 BGB. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg16.01.2014
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I 24 U 74/13 - Anspruch auf Löschung der Vormerkung und Lastenfreistellung, Herausgabe des GrundstücksLeitsatz: 1. Bei einem im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteil beginnt die Einspruchsfrist erst mit der Amtszustellung an beide Parteien. 2. Verfolgt der zurückgetretene Verkäufer nach einer Niederlage in erster Instanz nur den Anspruch auf Löschung der Vormerkung und Lastenfreistellung weiter, nicht aber den Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks, so steht die rechtskräftige Abweisung des Herausgabeantrags einer erneuten Klage auf Herausgabe auch dann entgegen, wenn das Berufungsgericht die Rücktrittserklärung bei der Entscheidung über den Anspruch auf Löschung und Lastenfreistellung als berechtigt angesehen hat. Denn Gegenstand des Berufungsurteils im Vorprozess war der Rechtsstreit nur in den Grenzen, die der Berufungsführer durch seine Berufungsanträge gezogen hat, § 528 Satz 1 ZPO.OLG Düsseldorf03.12.2013
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2 Ws 478/11 REHA - Haftopferrente; Heimeinweisung; Jugendwerkhof; Zahlungseinstellung; VollzugshemmungLeitsatz: 1. Die für die Gewährung der besonderen Zuwendung gemäß § 17 a StrRehaG zuständige Behörde darf vor Eintritt der Bestandskraft des Bescheides, mit dem sie die Gewährung der Leistung aufhebt, die Zahlungen vorläufig einstellen, weil der Antrag auf gerichtliche Entscheidung den Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht hemmt (§§ 25 Abs. 1 Satz 4, 15 StrRehaG, § 307 Abs. 1 StPO) 2. Dem Betroffenen steht dagegen als Rechtsbehelf der Antrag zu Gebote, die Vollziehung der Entscheidung auszusetzen (§ 307 Abs. 2 StPO).KG29.11.2011
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I-24 U 31/11 - Brandschutz, Mängelbeseitigung, Schimmelpilzbildung in ArztpraxisLeitsatz: 1. Solange die zuständige Behörde trotz eines Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften eine Nutzung des Mietobjekts (hier: Arztpraxis) duldet und der Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel nicht vor. 2. Die Äußerung des Vermieters, ein Mahnschreiben des Mieters mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung wirke wie eine Nötigung, stellt noch keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. 3. Schimmelpilzbildung in einer Arztpraxis berechtigt zur Minderung, deren Höhe sich an deren Ausbreitung und dem gesundheitsgefährdenden Ausmaß bemisst. 4. Auf Schimmelpilzbildung in seiner Arztpraxis kann der Mieter eine fristlose Kündigung erst stützen, wenn der Vermieter nach Anzeige des Mangels nicht alsbald für Abhilfe sorgt.OLG Düsseldorf19.07.2011
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32 Wx 1/11 - Vollmachtsbekanntgabe in Eigentümerversammlung; Beschlussanfechtung wg. AbrechnungsfehlerLeitsatz: 1. Für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer in der Eigentümerversammlung genügt es, dass der Versammlungsleiter feststellt, dass 1.000/1.000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind. 2. Bezeichnet das Landgericht den im Beschlussanfechtungsverfahren verfahrensbeteiligten Verwalter als Zeugen, so nötigt dies nicht zur Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung, wenn sich aus den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass das Landgericht den Angaben des Verwalters nicht deswegen Glauben geschenkt hat, weil er vermeintlicher Zeuge ist, sondern ihm auch geglaubt hätte, wenn er als Beteiligter Erklärungen abgegeben hätte. 3. Das Recht zur Beschlussanfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Abrechnungsfehler den anfechtenden Wohnungseigentümer nur mit einem geringen Betrag betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn generelle Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, die innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist nicht behoben werden können. Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn die Anfechtung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist, bleibt offen. 4. Die Entlastung des Verwalters und der Rechnungsprüfer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung, auf die sich die Entlastung bezieht, fehlerhaft ist. Offen bleibt, ob insbesondere nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts der bisher herrschenden Meinung zur Verwalterentlastung zu folgen ist. 5. Eine Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, die für die Bestellung des Verwalters eine 3/4-Mehrheit aller Wohnungseigentümer vorsieht, ist nichtig.OLG München01.04.2011
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1 Reha Ws 135/10 - Rehabilitierungsentscheidung; Entschädigungsanspruch nach unrechtmäßiger HeimunterbringungLeitsatz: Die Heimunterbringung eines Kindes nicht aus erzieherischen Gründen oder Gründen des Kindeswohls (hier: um den politisch in Ungnade gefallenen Vater mit dem Schicksal seiner Kinder unter Druck zu setzen und in die ehemalige DDR zu locken) war grob rechtsstaatswidrig und mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden16.09.2010
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22 W 47/09 - Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in einem Mietobjekt sowie Gewährung von ZutrittLeitsatz: 1. Der Streitwert für eine auf die Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in einem Mietobjekt gerichtete Klage richtet sich nach dem Interesse des Klägers an einer infolge der Durchführung der Arbeiten möglichen Mieterhöhung oder einer durch sie zu vermeidenden Mietminderung; er wird begrenzt durch den Jahresbetrag der erwarteten Erhöhung oder Minderung. 2. Dem weiteren Antrag des Klägers auf Gewährung von Zutritt zu dem Mietobjekt kommt wertmäßig eine eigene Bedeutung zu, wenn die Besonderheit der angestrebten Zutrittsgewährung die zusätzliche Vollstreckungsmöglichkeit nach §§ 887, 888 ZPO eröffnet.KG28.09.2009
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12 U 96/09 - Keine Vollmacht eines Mitarbeiters der Hausverwaltung bei KündigungLeitsatz: Aus der Stellung einer Person als Mitarbeiter einer Grundstücksgesellschaft im Bereich der Verwaltung von Mieträumen und von Verhandlungen mit Mietern ergibt sich grundsätzlich für den Mieter nicht die Kenntnis (§ 174 Satz 2 BGB), dass diese Person auch zur Erklärung einer Kündigung bevollmächtigt ist. Denn es macht einen qualitativen Unterschied, ob Verhandlungen im Rahmen des Betriebsverhältnisses eines Mietvertrages geführt werden oder ob der Mietvertrag als Grundverhältnis beendet werden soll. Auch muss der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Kündigung eines Mietvertrages in anderer Form unterzeichnet wird als dessen Abschluss.KG03.08.2009
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8 U 183/08 - Einzelrichterzuständigkeit; Berufungsverwerfung; Kündigungsfolgeschaden; Mitverschulden; Schadensminderungspflicht; Nachmieterstellung; Beweislast; Vermietung mit höherer Miete; Akzeptierung von Nachmieter; MietausfallschadenLeitsatz: 1. Der entscheidende Einzelrichter (§ 526 Abs. 1 ZPO) ist befugt, die Berufung durch Urteil als unzulässig zu verwerfen. 2. Der außerordentlich fristlos kündigende Vermieter verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Minderung des Kündigungsfolgeschadens (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB), wenn er die Räume nicht zur nach dem gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten höheren Miete anbietet. 3. Der Vermieter ist auch nicht gehalten, jede beliebige Person als Mieter zu akzeptieren. Der gekündigte Mieter, der dem Vermieter die Verletzung seiner Schadensminderungspflicht vorwirft, weil dieser nicht an einen bestimmten Interessenten vermietet habe, muss deshalb darlegen und beweisen, dass es sich um einen ernstzunehmenden Interessenten handelte, der die Mietzahlung ausreichend sicher gewährleistet hätte.KG04.05.2009
 
