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Suchergebnis Urteilssuche (6861 - 6870 von 8024)

  1. V ZB 9/91 - Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen unrichtiger Mitteilung über Zustimmungsfreiheit für Baumaßnahme
    Leitsatz: 1. Macht ein Wohnungseigentümer einen ihm allein zustehenden Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter geltend, sind die anderen Wohnungseigentümer nicht Beteiligte. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruchs nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft (Abgrenzung zu BGHZ 106, 222). 3. Teilt der Verwalter einem Wohnungseigentümer zu Unrecht mit, die von diesem beabsichtigte Baumaßnahme bedürfe nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, muß er die einem anderen Wohnungseigentümer bei der Abwehr der hierdurch veranlaßten Baumaßnahme entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzen.
    BGH
    02.10.1991
  2. V ZB 13/90 - Wohnungseigentumsveräußerung; Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    BGH
    21.02.1991
  3. V ZR 26/88 - Schadensersatzanspruch für Beseitigung der vom Nachbargrundstück eindringenden Baumwurzeln in Abwasserleitung
    Leitsatz: Unterhält eine Gemeinde auf ihrem Grundstück von ihr gepflanzte Bäume, deren Wurzeln in die Abwasserleitung eines Nachbargrundstücks eindringen, so ist sie hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Eigentums des Nachbarn Störer. Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflicht zur Duldung der Beeinträchtigung trifft den Störer. Das gilt auch im Anwendungsbereich des Hamburger Abwassergesetzes.
    BGH
    12.12.1988
  4. VI ZR 150/87 - Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch; Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache; Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag; Schutzbereich
    Leitsatz: Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).
    BGH
    21.06.1988
  5. 7 U 57/25 - Monatsfrist für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
    Leitsatz: 1. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angesichts dessen Eilcharakters nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei großer Wahrscheinlichkeit des Rechtsmittelerfolgs.2. Die Monatsfrist der Vollziehungsfrist gemäß § 929 Abs. 2 ZPO beginnt mit der Verkündung des Urteils und nicht erst mit der Zustellung einer Urteilsausfertigung.3. Die Vollziehungsfrist aus § 929 Abs. 2 ZPO kann auch dann gewahrt sein, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Frist eine formlose Abschrift der einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht. Die bloße Aufforderung, der erstrittenen Urteilsverfügung nachzukommen, stellt keine ausreichende verbindliche Bestätigung des Vollziehungswillens dar.
    KG
    05.08.2025
  6. 1 Reha Ws 22/20 - Strafrechtliche Rehabilitierung für Unterbringungen in beantragten Zeiträumen
    Leitsatz: Beschlüsse eines Jugendhilfeausschusses sind nur dann für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, wenn sie mit wesentlichen Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung politischer Verfolgung gedient hat, ihr sachfremde Erwägungen zugrunde lagen oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zum zugrunde liegenden Einweisungsgrund standen. Die eingeführte Vorschrift des § 10 Abs. 3 StrRehaG stellt eine Vermutung dar, dass die Anordnung der Heimerziehung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Vorliegend ist jedoch die gesetzliche Vermutung widerlegt. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    09.11.2020
  7. 3 U 53/18 - Zur Angemessenheit der Vertragsstrafe für eine nicht eingehaltene Verpflichtung zur Schließung einer Baulücke
    Leitsatz: Der mit der Übernahme einer strafbewehrten Bebauungsverpflichtung verbundene Kauf eines Grundstücks kann bei schweren Verstößen gegen diese vertragliche Verpflichtung auch eine Vertragsstrafe rechtfertigen, die außer Verhältnis zum vereinbarten Kaufpreis für das Grundstück steht; entscheidend ist vielmehr das Verhältnis zwischen der Vertragsstrafe und der Schwere des mit ihr geahndeten Verstoßes. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Köln
    30.11.2018
  8. I-24 U 59/15 - Kündigung des Mieters nach Blockade der Grundstückszufahrt durch den Vermieter, Selbsthilferecht
    Leitsatz: Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen Lkw mehrere Wochen lang blockiert wird.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2016
  9. I-10 U 120/14 - Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung im Gewerbeverhältnis; Schornsteinfegerkosten; Abrechnungsprinzip; Beweislast bei Funkablesung; Belegeinsicht bei Großvermieter
    Leitsatz: 1. Zu den Fälligkeitsanforderungen einer Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis. 2. Zur Abrechnung der Kosten des „Kaminfegers" nach dem Abflussprinzip. 3. Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 3 HeizKV. 4. Zur Beweislast des Vermieters für die Höhe der mit dem Mieter abgerechneten Verbrauchseinheiten bei per Funk übermittelten Daten der Heizkostenverteiler. 5. Zur Frage, ob ein bundesweit tätiger Großmieter mit ca. 2.000 Verkaufsstellen sich ernsthaft auf eine Unzumutbarkeit der Einsichtnahme durch seinen „zuständigen Mitarbeiter" berufen kann.
    OLG Düsseldorf
    11.12.2014
  10. 8 U 77/13 - Rückforderung ohne Vorbehalt gezahlter Miete
    Leitsatz: § 814 BGB setzt die positive Kenntnis des Leistenden davon voraus, dass er im Leistungszeitpunkt nichts schuldet. Verwendet der Vermieter eine Klausel, die eine Mietminderung durch Abzug von der monatlichen Zahlung in unwirksamer Weise ausschließen soll, steht dies der Rechtskenntnis des Mieters vom Eintritt einer Minderung regelmäßig entgegen. Es wäre Sache des Vermieters, darzulegen und zu beweisen, dass der Mieter die Unwirksamkeit der Klausel positiv erkannt hat. Sind die Voraussetzungen des § 814 BGB danach nicht gegeben, stellt sich die Frage eines Vorbehalts bei Mietzahlung nicht. Für die Annahme, dass sich der Mieter, dessen Mietvertrag eine minderungsbeschränkende Klausel enthält, bei der Mietzahlung die spätere Rückforderung der (im Zeitpunkt der Leistung aufgrund der Klausel geschuldeten) Miete unter Bezugnahme auf diese Klausel „vorbehalten" müsse, fehlt eine rechtliche Grundlage.
    KG
    11.09.2014