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Suchergebnis Urteilssuche (6851 - 6860 von 8024)
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VIII ARZ 3/96 - Tod des Mieters; Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben des Mieters; gemeinsamer Hausstand; berechtigtes InteresseLeitsatz: Nach dem Tode des Mieters kann der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters, der mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hausstand geführt hat und nicht gemäß § 569 a BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB hat.BGH12.03.1997
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V ZR 209/95 - Zurückbehaltungsrecht gegen Eigentumsherausgabeanspruch wegen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten; Wertersatzanspruch; Darlegungslast für EntreicherungLeitsatz: Einem auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruch kann der unberechtigte Besitzer eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt getätigter Instandsetzungs- und Umbauarbeiten im Wege des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB einen Anspruch auf Wertersatz unter den Voraussetzungen des § 356 ZGB entgegenhalten. Macht der Eigentümer geltend, die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten stellten für ihn keinen Vorteil mehr dar (§ 357 Abs. 1 ZGB), obliegt ihm hierfür die Darlegungs- und Beweislast.BGH31.01.1997
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V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des AbwesenheitspflegersLeitsatz: a) Das Fehlen der Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers für den in Berlin (West) lebenden Eigentümer eines in der früheren DDR gelegenen Grundstücks kann nicht darauf gestützt werden, daß der Anordnung der Pflegschaft die wahrheitswidrige Behauptung zugrunde lag, der Aufenthalt des Eigentümers sei unbekannt. b) Die Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers nach § 105 FGB endete erst, wenn diesem der Wegfall des Grundes der Anordnung (hier: Tod des Pflegebefohlenen) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines Sachverständigen zu DDR-Recht in sogenannten Altfällen. (Leitsatz d. Red.)BGH20.12.1996
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V ZR 174/94 - Verjährung nach gerichtlicher LeistungsbestimmungLeitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs, der von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil.BGH24.11.1995
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V ZB 27/94 - Rechtswegzuständigkeit; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht bei besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher EnteignungLeitsatz: a) Vor den Zivilgerichten ist die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich auf die Unwirksamkeit von besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen stützen, nicht statthaft (wegen des Streits darüber, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines solchen Eingriffs war, vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt). b) Ist das Oberlandesgericht mit der Rechtswegfrage befaßt, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten; dies erübrigt sich, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (im Anschluß an BGHZ 120, 198 und 204).BGH09.11.1995
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XII ZR 235/93 - Vermögenszuordnung; Verfügungsbefugnis der Gemeinden, Städte und Landkreise über "volkseigene" Grundstücke; HerausgabeanspruchLeitsatz: Zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Verfügungsbefugnis, die den Gemeinden, Städten und Landkreisen nach § 8 Abs. 1 Buchst. a des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) über "volkseigene" Grundstücke im Gebiet der früheren DDR eingeräumt ist.BGH17.05.1995
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V ZR 277/92 - Grundstücksübertragung durch GeschäftsunfähigenLeitsatz: Zur Wirksamkeit einer Grundstücksübertragung, wenn geltend gemacht wird, ein am Abschluß des Rechtsgeschäfts Beteiligter sei geschäftsunfähig gewesen, und diesen der andere Beteiligte nach Ver-tragsabschluß beerbt.BGH04.02.1994
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IX 206/92 - Verjährung; Schadensersatz des VermietersLeitsatz: Auch ein Schadensersatz des Vermieters wegen vorsätzlicher Beschädigung der Mietsache verjährt nach § 558 BGB in sechs Monaten (Leitsatz der Redaktion).BGH17.06.1993
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XII ZR 74/91 - Kabelfernsehen; Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse; Formularklausel; MindestdauerLeitsatz: Die in einem formularmäßigen "Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse" an das Rundfunk- und Fernsehnetz enthaltene Klausel "dieser Vertrag wird über eine Mindestdauer von 144 Monaten abgeschlossen" benachteiligt den Anschlußnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.BGH10.02.1993
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BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,EigentumsgarantieLeitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.BGH15.01.1992
 
