« zurück zur Suche
Urteil Verjährung
Schlagworte
Verjährung; Schadensersatz des Vermieters
Leitsatz
Auch ein Schadensersatz des Vermieters wegen vorsätzlicher Beschädigung der Mietsache verjährt nach § 558 BGB in sechs Monaten (Leitsatz der Redaktion).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat