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Suchergebnis Urteilssuche (6841 - 6850 von 7812)
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15 K 254/03 - Kleingarten, Bungalowsiedlung, KleingartensiedlungLeitsatz: Werden Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt, handelt es sich auch dann um eine die Zuordnung rechtfertigende kommunale Aufgabe, wenn daraus eine Bungalowsiedlung entsteht, die Gemeinde aber das Gelände parzelliert und durch gemeinschaftliche Einrichtungen zusammengefaßt hat, die Parzellen in der Größe im wesentlichen Kleingärten entsprechen, ein Grundstück unentgeltlich als Parkplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sich die tatsächliche Nutzung nicht von einer Kleingartensiedlung unterscheidet und die meisten Nutzer zumindest im näheren Umfeld der Gemeinde wohnten.VG Potsdam06.12.2004
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5 K 452/04 GE - Ausschlussfrist für Erwerbsrecht; staatliches Fehlverhalten; EntschädigungLeitsatz: Die Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 VermG ist bei staatlichem Fehlverhalten unbeachtlich, wenn es von Anfang an (nur) um die Gewährung einer Entschädigung geht.VG Gera15.07.2004
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VG 1 A 230.01 - Unwirksame Verpflichtung zur AusgleichsabgabeLeitsatz: Die Regelung in § 6 BaumSchVO Bln vom 11. Januar 1982 zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe war mit den Prinzipien der Bestimmtheit und Normenklarheit nicht zu vereinbaren und deshalb nichtig. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin11.02.2004
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5 A 5/01 MD - Investitionsgrundstück; KaufpreisrabattLeitsatz: Überwachung von Investitionspflichten: Hat sich der Kommunale Käufer eines Grundstücks gegen Gewährung von Kaufpreisrabatt verpflichtet, dem Verkäufer Investitionen zu ermöglichen, ist der rabattierte Teil des Kaufpreises nachzuzahlen, wenn Investitionen nicht ermöglicht werden.VG Magdeburg11.09.2001
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3 A 93/99 - Ablösebetrag für GrundstücksbelastungenLeitsatz: Zur nachträglichen Erhöhung eines Ablösebetrages gemäß § 18 Abs. 2 VermG (hier bejaht).VG Schwerin22.02.2001
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VG 3 A 20.96 - Verwaltungsvermögen; Parkplatz; Postvermögen; SondervermögenLeitsatz: Maßgeblich für die Qualifikation eines Vermögenswertes als Verwaltungsvermögen ist vorrangig die tatsächliche Nutzung. Ein Parkplatz, der nur den Behördenangehörigen offensteht, ist Verwaltungsvermögen.VG Berlin16.07.1999
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6 K 587/94 - Investitionsbenachteiligter; Investor; Ausgangsschädigung; Verkehrswert; Aufbauenteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Nötigung; Machtmissbrauch; unlautere MachenschaftenLeitsatz: Der Investitionsbenachteiligte kann nur dann vom Investor den Verkehrswert verlangen, wenn die Ausgangsschädigung den Tatbestand des Vermögensgesetzes erfüllt.VG Frankfurt/Oder12.12.1997
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VG 10 A 380.96 - Wohnungseigentümer; Anbietpflicht; Leerstand; Wiederzuführungsaufforderung; Zwangsgeld; ZweckentfremdungLeitsatz: Von einem Wohnungseigentümer kann grundsätzlich erwartet werden, daß dieser die Wohnung zur Vermeidung langandauernden Leerstandes zu einem marktgerechten Mietpreis am Wohnungsmarkt anbietet.VG Berlin25.08.1997
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6 K 1890/95 - Baulandenteignung; staatlich verwaltetes Grundstück; unredlicher Erwerb; Gebäudeeigentum; Nutzungsrech; Eigenheimkauf: SchädigungstatbestandLeitsatz: Allein die Kenntnis eines Erwerbers, daß ein staatlich verwaltetes Grundstück nach dem Baulandgesetz enteignet worden ist, um ihm anschließend Gebäudeeigentum und zugehöriges Nutzungsrecht zu verschaffen, macht den Erwerb nicht unredlich. Das gilt selbst dann, wenn die Enteignung den Tatbestand eines § 1 Abs. 1 Buchst. a) oder § 1 Abs. 1 Buchst. b) Vermögensgesetz erfüllt hätte.VG Potsdam26.11.1996
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6 K 4510.95 - Grundstücksveräußerung; staatlicher Verwalter; Enteignung; Verteidigungszweck; treuhänderisches VermögenLeitsatz: 1) Bei Veräußerung eines Grundstücks durch den staatlichen Verwalter zu "Eigentum des Volkes" ist nach seinem Wortlaut der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 1 c VermG erfüllt. 2) Nach der Systematik und Sinn und Zweck des VermG ist § 1 Abs. 1 c VermG aber dann ausgeschlossen, wenn im Vorfeld einer drohenden und unabwendbaren Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz das Grundstück vom staatlichen Verwalter verkauft wurde. 3) Sachlich geboten ist in diesen Fällen die Gleichsetzung von Veräußerung und Enteignung. Grundsätzlich fallen Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz nicht unter den Anwendungsbereich des VermG, mit denen die Veräußerung im Vorfeld der Enteignung gleichzusetzen ist. 4) Die Veräußerung von treuhänderischem Vermögen - selbst bei Verstoß gegen § 6 Vermögenssicherungs-VO vom 17.7.1952 - stellt sich nicht als machtmißbräuchlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG dar, weil die Veräußerung den damals vorherrschenden ideologischen Grundvorstellungen entsprach.VG Potsdam20.08.1996