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Suchergebnis Urteilssuche (6821 - 6830 von 7812)
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10 S 57.19 - Nutzungsuntersagung, Wettbüro, formelle Illegalität, Genehmigungsfiktion, Verzichtserklärung, Willenserklärung, Anfechtung, Willensmängel, Ermessen, (keine) offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, allgemeines Wohngebiet, VergnügungsstätteLeitsatz: Die Genehmigungsfiktion des § 69 Abs. 4 Satz 3 BauO Bln gilt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht, wenn die Bauherrin oder der Bauherr auf diese Rechtsfolge verzichtet hat. Eine solche Verzichtserklärung ist eine einseitige Willenserklärung, die nach Zugang nicht widerrufen werden kann. Deren Anfechtung ist entsprechend §§ 119, 142 ff. BGB ausnahmsweise möglich.OVG Berlin-Brandenburg25.11.2019
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OVG 11 S 26.13 - Unterlassungsanspruch von Naturschutzvereinigungen gegen Baumfällungen in Vegetationsperiode bei fehlender Mitwirkung an einem Verfahren zur Erteilung einer BefreiungLeitsatz: Naturschutzvereinigungen haben bis zu einer ordnungsgemäßen Mitwirkung im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung vom Verbot der Baumfällung in der Vegetationsperiode einen Anspruch auf Unterlassung von Baumfällarbeiten. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg19.07.2013
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OVG 2 S 5.95 - öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; subjektives Recht; Bebauungsplan; FlächennutzungsplanLeitsatz: Selbst gegen eine die Umgebung erheblich verändernde Bebauung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre, kann öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz nur gewährt werden, wenn auch ein subjektives Recht verletzt ist.OVG Berlin04.08.1995
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OVG 2 S 1.91 - Vorbescheid; einstweilige Anordnung: Sicherungsanordnung; RegelungsanordnungLeitsatz: Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung eines Vorbescheides kommt grundsätzlich nicht in Betracht.OVG Berlin11.03.1991
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OVG 2 B 9.87 - Bauordnung; Nachbarschutz; Garage; Grundstücksgrenze; Abstellraum; Abstandsflächenregelung; MindestabstandflächenLeitsatz: 1. Der nach der Berliner Bauordnung 1985 zusammen mit einer Garage an der Grundstücksgrenze zulässige Abstellraum muß mit der Garage als ein dieser untergeordneter Nebenraum baulich und funktional verbunden sein. 2. Die Abstandsflächenregelung des § 6 BauO Bln entfaltet zumindest hinsichtlich der dort fortgeführten Mindestabstandflächen unmittelbare nachbarschützende Wirkung.OVG Berlin29.09.1988
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OVG 2 B 66.85 - Baurecht; Beseitigungsverfügung; Veräußerung des Grundstücks; Rechtsnachfolger; Prozessfortführung; Eckgaragen; Abstandfläche; NachbarschutzLeitsatz: 1. Veräußert der Eigentümer während der Rechtshängigkeit der Anfechtungs klage gegen eine Beseitigungsverfügung sein Grundstück, so kann der Rechtsnachfolger das Verfahren entsprechend § 266 Abs. 1 ZPO (§ 173 VwGO) fortführen. 2. Nach der Berliner Bauordnung 1985 sind Garagen ohne eigene Abstandflächen nur an einer Nachbargrenze zulässig; sogenannte Eckgaragen sind damit grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.OVG Berlin25.09.1987
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1 K 1133/13 - Ausgleichsleistungen, Bemessung, Enteignung, Enteignungsgegenstand, besatzungsrechtliche bzw. besatzungshoheitliche RechtsgrundlageLeitsatz: Zur Bemessungsgrundlage für einen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Vermögensverlust und insbesondere zur Berücksichtigung des Abgeltungsbetrages nach der Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer vom 31. Juli 1942. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus07.11.2019
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VG 9 K 19.16 - Ergänzung des Rehabilitierungsbescheides wegen weiterer konkreter Verfolgungsmaßnahmen über die Ausreiseverzögerung hinausLeitsatz: Zur Frage, wann sich Vernehmungen, Bespitzelung und Observierung durch Mitarbeiter des MfS sowie berufliche Degradierung zur Teilzeitarbeit zu einem solchen Gesamtkomplex verdichtetet haben, dass die Folgen dieser Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt haben können. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin28.02.2017
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VG 6 K 146.16 - Nicht jede zweckfremde Nutzung unterliegt Zweckentfremdungsverbot, erlaubte entgeltfreie Überlassung von GästewohnungenLeitsatz: 1. Die wiederholte Überlassung einer Wohnung unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG, wenn sie unentgeltlich erfolgt, da der Gesetzgeber mit dem Begriff der Vermietung an die zivilrechtliche Kategorie des Mietvertrages anknüpft. 2. Die in § 2 Abs. 1 ZwVbG enthaltenen fünf Fallgruppen bestimmen abschließend, wann eine Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG vorliegt.3. Die Ausführungsvorschriften des Senats stimmen in der zentralen Frage der Konzeption des Zweckentfremdungsverbots nicht mit den Vorgaben des Gesetzgebers überein. Vielmehr entsprechen sie der früheren Rechtslage nach Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts vom 4. November 1971. (Nichtamtliche Leitsätze)VG Berlin14.12.2016
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VG 9 L 1406/15 - Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Geheimhaltung im AusgleichsleistungsverfahrenLeitsatz: Auch im Ausgleichsleistungsverfahren besteht kein uneingeschränkter Geheimhaltungsanspruch gegen die Behörde. Das Verwaltungsgeheimnis verbietet lediglich die unbefugte Offenbarung von Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen ist bei der bei einem Auskunftsbegehren der Presse vorzunehmenden Ermessensentscheidung eine Güterabwägung zwischen der Notwendigkeit der öffentlichen Information und den entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen erforderlich (Fall Wilhelm Prinz von Preußen). (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam23.03.2016