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SU 2 K 92.57 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der KreditinstituteLeitsatz: 1. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. März 1982, bestätigt durch den Beschluß des Ministerrates der DDR vom 25. März 1982, über Maßnahmen der territorialen Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute beinhaltete keine "unlauteren Machenschaften" i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG. 2. § 1 Abs. 3 VermG ist nicht allein deshalb anwendbar, weil Ziele auf der "Parteischiene", d. h. über die Kader der SED, durchgesetzt wurden.KreisG Suhl29.09.1992
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RE-Miet 2/91 - Rechtsentscheidvorlage; nachträgliche Unzulässigkeit bei übereinstimmender HauptsacheerklärungLeitsatz: Eine Vorlage zum Rechtsentscheid wird unzulässig, wenn die Parteien nach Erlaß des Vorlagebeschlusses übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären (Aufgabe von BayObLG, NJW 1981, 580).BayObLG07.11.1991
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4 U 41/89 - Streit über Höhe der Kostenmiete; Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum; WirtschaftlichkeitsberechnungLeitsatz: Bei einem Streit über die Höhe der Kostenmiete gemäß § 8 a Abs. 3 WoBindG darf das Zivilgericht die Ansätze der nach Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in Wohneigentum gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 2 NMV aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung unabhängig von den Bewertungen der Bewilligungsstelle im Genehmigungsbescheid nach § 5 a Abs. 3 NMV oder in früheren Genehmigungen auf ihre materielle Berechtigung überprüfen.HansOLG Hamburg18.01.1991
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1 BZB 283/90 - Grundbuchberichtigung; Widerspruchseintragung; einstweilige Verfügung; Anmeldung des RestitutionsanspruchsLeitsatz: Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, wenn der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am streitigen Grundstück auf der Grundlage der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 angemeldet wurde.BG Potsdam15.01.1991
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1 BZR 147/90 - Widerspruch; Grundbuch; einstweilige Anordnung; Sicherungsanordnung; GefährdungLeitsatz: Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch durch einstweilige Anordnung zum Zwecke der Sicherung eines Anspruchs oder eines Rechtes nicht erst dann, wenn Anhaltspunkte über einen bevorstehenden Verkauf des Grundstücks vorhanden und eine Gefährdung der Rechte des Grundstückseigentümers im Zusammenhang mit der angekündigten Betreibung einer Rückführung des Grundstücks in sein Eigentum gegeben sind (Leitsatz der Redaktion).BezG Potsdam28.05.1990
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BReg. 2 Z 66/89 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung erinschließlich Einzelabrechnungen; Ausweisung der Instandhaltungsrücklage; Ergänzung der unvollständigen Jahresabrechnung; VerwalterentlastungLeitsatz: 1. Ein ordnungsmäßiger (vollständiger) Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung muß die Jahresgesamtabrechnung einschließlich Einzelabrechnungen zum Gegenstand haben und den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen. 2. Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluß im übrigen nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen. Eine vorher beschlossene Entlastung des Verwalters ist für ungültig zu erklären.BayObLG18.07.1989
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5 K 679/86 - Sozialhilfe; Schönheitsreparaturen; Umzug; Unterkunftskosten; RenovierungskostenLeitsatz: Der Sozialhilfeträger hat auch bei Mieterauszug die notwendigen Schönheitsre paraturen zu übernehmen, sofern der Mieter dazu verpflichtet war.VG Münster12.02.1987
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4 U 133/82 - Berechnung des Mietzinserhöhungsanspruchs; ersparte InstandsetzungsmaßnahmenLeitsatz: 1. Die Mieterhöhung nach § 3 MHG ist auf der Grundlage der aus Anlaß der Modernisierung insgesamt für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu berechnen, wobei gegebenenfalls tatsächlich ersparte Instandsetzungskosten abzuziehen sind (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 1981 - RE Miet 1 zum Leitsatz Satz 1 ). 2. Die Kosten künftig ersparter Instandsetzungsmaßnahmen sind bei der Berechnung des Mietzinserhöhungsanspruchs nicht abzuziehen (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 1981- 1.c. zum Leitsatz Satz 2 - sowie an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. April 1981, RE Miet 1 zum Leitsatz Nr. 2).HansOLG Hamburg06.10.1982
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20 ReMiet 1/80 - Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Begründung der KündigungLeitsatz: Das allgemeine öffentliche Interesse an der Durchführung eines Bauvorhabens, das die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes mit Parkplätzen, Geschäftsräumen und Wohnungen zum Gegenstand hat, begründet kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB).OLG Frankfurt am Main06.03.1981
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1 BvR 719/99 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Vergütungsregelung; NutzungsentgeltanspruchLeitsatz: Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB ist verfassungskonform.BVerfG08.02.2001