Urteil Eigentumsverlust wegen tatsächlich nicht kostendeckender Mieten
Schlagworte
Eigentumsverlust wegen tatsächlich nicht kostendeckender Mieten; Niedrigmietenpolitik; Kostenunterdeckung; Überschuldungssituation; Rücknahme eines Verwaltungsaktes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; grundsätzliche Bedeutung; Divergenzbeschwerde
Leitsätze
1. Für die Annahme des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 VermG ist darauf abzustellen, ob für ein bebautes Grundstück oder Gebäude in dem Zeitraum vor Eigentumsverlust tatsächlich nicht kostendeckende Mieten erzielt wurden und diese Kostenunterdeckung die (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Überschuldung des Grundstücks verursacht hat.
2. Der Beleihungswert orientiert sich regelmäßig am Einheitswert des Grundstücks; der Zeitwert ist konkret nur bei Anhaltspunkten für die Annahme zu ermitteln, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht.
3. Allein die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes begründet keinen Anspruch auf Rücknahme, da der Rechtsverstoß lediglich die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 48 VwVfG ist.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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