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Urteil Berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung; Ausschlussgrund der Stasispitzeltätigkeit; Drittschädigung
Leitsätze
1. Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit.
2. Ausreichend ist, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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