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Suchergebnis Urteilssuche (6511 - 6520 von 7973)

  1. BVerwG 3 B 97.07 - Schadensausgleichsfiktion i. S. d. § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG auch bei Teilidentität der Rückgabe
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung der Rückforderungsvorschrift des § 349 LAG reicht bereits eine Teilidentität bei der Schadensausgleichung aus. Das gilt auch, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb weggenommen, aber nur seine Grundflächen zurückgegeben wurden. 2. Nach § 349 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 LAG werden Wertminderungen sowie das Fehlen von Zubehör und Inventar nicht berücksichtigt. Der Wegnahmeschaden gilt also auch insoweit als ausgeglichen. Dem Rückzahlungspflichtigen bleibe jedoch der Nachweis eröffnet, dass der Wert der erlangten Schadensausgleichsleistung geringer ist als der Rückforderungsbetrag; dann ist die Rückforderung gem. § 349 Abs. 4 Satz 4 LAG auf den Wert der Schadensausgleichsleistung zu begrenzen. 3. Knüpft die Rückforderung an eine Restitution an, mit der nach § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG der Wegnahmeschaden als ausgeglichen gilt, ist eine Verrechnung des Rückforderungsbetrages von vornherein ausgeschlossen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    10.07.2008
  2. BVerwG 8 PKH 7.07 - Steuerschulden; Anerkenntnis gegenüber Steuerfahndung; unlautere Machenschaften; Einzelfallunrecht
    Leitsatz: 1. Ein gegenüber der Steuerfahndung der ehemaligen DDR erklärtes Anerkenntnis von Steuerschulden kann bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 VermG herangezogen werden. 2. Wenn vor einer Ausreise die Begleichung bestehender Schulden, auch Steuerschulden, von den DDR-Behörden verlangt wurde, entsprach dies den Vorschriften der DDR, so dass kein qualifiziertes Einzelfallunrecht vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    10.12.2007
  3. BVerwG 3 B 56.06 - Vermögenszuordnung; Ersetzungsbefugnis
    Leitsatz: Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, daß der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.
    BVerwG
    28.07.2006
  4. BVerwG 3 C 37.04 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zinsen auf sukzessive ausgezahlte DDR-Entschädigung
    Leitsatz: Zinsen auf eine sukzessive ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VwRehaG i. V. m. § 7 a Abs. 2 VermG.
    BVerwG
    30.06.2005
  5. BVerwG 7 B 156.04 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Sittenwidrigkeit wegen groben Missverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts als Gegenleistung
    Leitsatz: 1. Bei der Beurteilung eines groben Mißverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks ist zu berücksichtigen, ob dem Zessionar für den Fall der Ablehnung des Rückübertragungsanspruchs ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, wenn als Gegenleistung für die Abtretung des Restitutionsanspruchs außer einem hinter dem Grundstückswert zurückbleibenden Kaufpreis auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden ist, kommt es auf den durch die Lebenserwartung des Berechtigten bestimmten wirtschaftlichen Wert des Wohnrechts an.
    BVerwG
    26.01.2005
  6. BVerwG 8 B 132.03 - Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; Erbanteil
    Leitsatz: 1. Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muß, setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, daß derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. 2. Soweit bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist, ist von dem Verkehrswert auszugehen und nicht von dem in § 13 Abs. 3 GKG geregelten Höchstbetrag; diese Vorschrift findet vielmehr nur dann Anwendung, wenn der auf den jeweiligen Miterben entfallende Erbanteil den Höchstbetrag überschreiten sollte.
    BVerwG
    29.01.2004
  7. 8 B 57.03 - vermögensrechtliches Verfahren; Überzeugungsgrundsatz; Untersuchungsgrundsatz; Verfahrensfehler; Archiveinsicht; Hauptbeteiligter; Beigeladener
    Leitsatz: 1. Einem Verwaltungsgericht muß sich in einem vermögensrechtlichen Verfahren die Notwendigkeit der Einsicht in die Unterlagen eines Archivs aufdrängen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein entsprechender Unterlagen bei dem Archiv hat. 2. Weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers - erst recht nicht dieselbe Behörde - können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein.
    BVerwG
    23.07.2003
  8. BVerwG 7 C 24.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; ökonomische Zwangslage; Ertragswert; Rohsachwert; Sachwert; Beleihungswert; Instandsetzungsbedarf
    Leitsatz: Zur Beurteilung einer unmittelbar bevorstehenden Überschuldung.
    BVerwG
    08.05.2003
  9. BVerwG 8 B 103.01 = 8 PKH 6.01 - Prozesskostenhilfe; Divergenzbeschwerde; Verfahrensfehler; manipulativer Rechtsverstoß; Zwangsverkauf; staatlicher Verwalter
    Leitsatz: PKH-Entscheidung des BVerwG zu VG Frankfurt/O., Urteil vom 7. Februar 2001 - 6 K 2168/96 -, ZOV 2001, 210.
    BVerwG
    18.07.2001
  10. BVerwG 8 B 17.01 - Frist für Urteilsabfassung; Urteilsverkündung; Zustellung
    Leitsatz: Im Falle der Zustellung des Urteils anstelle der Verkündung (§ 116 Abs. 2 VwGO) ist die äußerste Frist zur Abfassung des vollständigen Urteils nur dann nicht gewahrt, wenn das mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehene und von den Richtern unterzeichnete Urteil nicht innerhalb von fünf Monaten nach dem Tag der abschließenden Beratung der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Auf den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an die Beteiligten kommt es nicht an.
    BVerwG
    11.06.2001