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Suchergebnis Urteilssuche (6511 - 6520 von 7930)

  1. VG 13 A 176.06 - Vertragsauslegung; Anspruch auf Erneuerung einer aufgrund der deutschen Teilung unterbrochenen und demontierten Bahnlinie
    Leitsatz: Die aus einem Vertrag über den Bau einer Bahnverbindung übernommene Verpflichtung, die unter Einbringung der Grundstücke des anderen Vertragspartners herzustellende Bahnlinie zu unterhalten und zu erneuern, begründet keinen Anspruch auf Wiederherstellung der durch die Deutsche Teilung unterbrochenen und später demontierten Bahnstrecke oder Herausgabe der eingebrachten Grundstücke. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    22.12.2010
  2. 24 L 266.10 - Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes
    Leitsatz: Die Untersagung jeglicher Vegetationsbeseitigung in einer Gartenanlage ohne zeitliche Begrenzung auf einer Fläche von rund 5.000 m2 ist nicht durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt und auch zum Schutz eines Amselnestes unverhältnismäßig.
    VG Berlin
    16.08.2010
  3. 2 K 254/07 - - Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; Kostenüberdeckung; Ausgleich; Kostendeckungsprinzip
    Leitsatz: 1. Zur Erhebung von Grundgebühren für öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung. 2. Eine Verletzung des Kostendeckungsgrundsatzes kommt nur in Betracht, wenn die Höhe des gebührenfähigen Verwaltungsaufwandes auf nicht sachgerechte Weise prognostiziert wird, wozu auch eine Berücksichtigung nicht berücksichtigungsfähiger Kostenpositionen gehört. 3. Soweit eine öffentliche Einrichtung nicht über eigene Personal- oder Sachmittel verfügt, sie insoweit jedoch sich der Hilfe Dritter bedient, können die an diese zu zahlenden Entgelte in die Gebührenkalkulation eingestellt werden; hinsichtlich der Grundgebühr jedoch nur, soweit sie fixe Vorhaltekosten decken.
    VG Dresden
    17.02.2009
  4. VG 5 A 147.06 - Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und Makler
    Leitsatz: Eine Tätigkeit als Makler und Hausverwalter steht im Widerspruch mit den dienstlichen Pflichten eines Gerichtsvollziehers.
    VG Berlin
    26.06.2008
  5. 5 A 200/07 MD - Verfügungssperre; Bodenreformland; strafrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. Eine Aufhebung der Vermögensentziehung im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG "nach anderen Vorschriften" kann auch durch ausländische Staaten aufgrund der dort geltenden Rehabilitierungsbestimmungen ausgesprochen werden. 2. In Fällen russischer Rehabilitierungsbescheinigungen reichen "einfache Schreiben" als endgültige Ablehnung eines Rehabilitierungsbegehrens aus. 3. Stellt der anhängige Rückgabeantrag nach § 1 Abs. 7 VermG gewissermaßen lediglich noch eine rein verfahrensrechtliche Hülle ohne materielle Substanz dar, so ist eine Verfügungssperre gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG nicht gerechtfertigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Magdeburg
    24.06.2008
  6. VG 4 A 36.07 - Mittelbare Schädigung dinglicher Rechte; Entschädigung; Enteignung; Hypothekenablösebetrag
    Leitsatz: Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EntschG erhält nur der Grundpfandrechtsgläubiger, der im Falle der Rückgabe des Grundstücks die Möglichkeit des Zugriffs auf einen Ablösebetrag gehabt hätte. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    09.11.2007
  7. 8 K 210/05 Me - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Meiningen
    01.11.2007
  8. 6 K 3130/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Die Enteignung erfolgt dann nicht manipulativ mit der Absicht, nach dem politischen Umbruch zur Absicherung der gegenwärtigen Nutzer vor Rückgabeansprüchen diesen einen Vermögenswert zu verschaffen, wenn sie in Vollendung des seit mehreren Jahren laufenden Enteignungsverfahrens umgesetzt wurde. 2. Wenn die Voraussetzungen für eine Baulandgesetzenteignung zum Zwecke der Eigenheimerrichtung schon zu Beginn der Nutzung vorlagen, stellt es kein manipulatives Vorgehen dar, wenn ein Eigenheimbau bereits im Vorgriff auf eine geplante Enteignung und Nutzungsrechtsverleihung gestaltet wurde und eine entsprechende Kreditierung der Eigenheimerbauer ermöglicht wurde. 3. Ob die im Zusammenhang mit einer Ansiedlung erfolgte Enteignung eines Grundstücks im unmittelbaren Anschluß an die Grenzanlagen einen manipulativen Charakter hatte, ist eine Frage des Einzelfalles. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  9. 1 K 431/05 Me - Zuordnungsbescheid; Bodenreform; Rechtsträgerschaft; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Aussschlussgrund
    Leitsatz: 1. Ein auf Grundlage des Einigungsvertrages ergangener Zuordnungsbescheid steht einer Rückübertragung des Vermögenswertes an den Alteigentümer nach. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV grundsätzlich nur entgegen, wenn im Zuordnungsbescheid auch über den Restitutionsantrag entschieden worden ist. 2. Wurden im Jahr 1946 Grundstücke des Landes Thüringen auf Grundlage des Gesetzes über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 enteignet, erfolgte deren anschließende Übertragung in die Rechtsträgerschaft einer Gemeinde unentgeltlich. 3. Der Restitutionsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG ist im wesentlichen mit dem Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchstabe c VermG identisch. 4. Ein komplexer Siedlungsbau liegt nicht vor, wenn in einer kleinen Gemeinde im Rahmen einer isolierten Baumaßnahme ein Wohnblock - im konkreten Fall bestehend aus neun Wohneinheiten - errichtet wurde.
    VG Meiningen
    27.03.2006
  10. VG 31 A 46.04 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; Entschädigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen beginnt mit Bestandskraft der Entscheidung über die Ablehnung der Rückübertragung. 2. Eine rechtzeitige Anmeldung von Entschädigungsansprüchen liegt nicht in der Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen gemäß der Anmeldeverordnung.
    VG Berlin
    29.04.2005