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Urteil verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zinsen auf sukzessive ausgezahlte DDR-Entschädigung
Leitsatz
Zinsen auf eine sukzessive ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VwRehaG i. V. m. § 7 a Abs. 2 VermG.
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