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BVerwG 7 B 156.04 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Sittenwidrigkeit wegen groben Missverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts als GegenleistungLeitsatz: 1. Bei der Beurteilung eines groben Mißverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks ist zu berücksichtigen, ob dem Zessionar für den Fall der Ablehnung des Rückübertragungsanspruchs ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, wenn als Gegenleistung für die Abtretung des Restitutionsanspruchs außer einem hinter dem Grundstückswert zurückbleibenden Kaufpreis auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden ist, kommt es auf den durch die Lebenserwartung des Berechtigten bestimmten wirtschaftlichen Wert des Wohnrechts an.BVerwG26.01.2005
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BVerwG 8 B 132.03 - Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; ErbanteilLeitsatz: 1. Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muß, setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, daß derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. 2. Soweit bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist, ist von dem Verkehrswert auszugehen und nicht von dem in § 13 Abs. 3 GKG geregelten Höchstbetrag; diese Vorschrift findet vielmehr nur dann Anwendung, wenn der auf den jeweiligen Miterben entfallende Erbanteil den Höchstbetrag überschreiten sollte.BVerwG29.01.2004
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8 B 57.03 - vermögensrechtliches Verfahren; Überzeugungsgrundsatz; Untersuchungsgrundsatz; Verfahrensfehler; Archiveinsicht; Hauptbeteiligter; BeigeladenerLeitsatz: 1. Einem Verwaltungsgericht muß sich in einem vermögensrechtlichen Verfahren die Notwendigkeit der Einsicht in die Unterlagen eines Archivs aufdrängen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein entsprechender Unterlagen bei dem Archiv hat. 2. Weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers - erst recht nicht dieselbe Behörde - können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein.BVerwG23.07.2003
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BVerwG 7 C 24.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; ökonomische Zwangslage; Ertragswert; Rohsachwert; Sachwert; Beleihungswert; InstandsetzungsbedarfLeitsatz: Zur Beurteilung einer unmittelbar bevorstehenden Überschuldung.BVerwG08.05.2003
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BVerwG 8 B 103.01 = 8 PKH 6.01 - Prozesskostenhilfe; Divergenzbeschwerde; Verfahrensfehler; manipulativer Rechtsverstoß; Zwangsverkauf; staatlicher VerwalterLeitsatz: PKH-Entscheidung des BVerwG zu VG Frankfurt/O., Urteil vom 7. Februar 2001 - 6 K 2168/96 -, ZOV 2001, 210.BVerwG18.07.2001
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BVerwG 8 B 17.01 - Frist für Urteilsabfassung; Urteilsverkündung; ZustellungLeitsatz: Im Falle der Zustellung des Urteils anstelle der Verkündung (§ 116 Abs. 2 VwGO) ist die äußerste Frist zur Abfassung des vollständigen Urteils nur dann nicht gewahrt, wenn das mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehene und von den Richtern unterzeichnete Urteil nicht innerhalb von fünf Monaten nach dem Tag der abschließenden Beratung der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Auf den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an die Beteiligten kommt es nicht an.BVerwG11.06.2001
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BVerwG 8 B 265.00 - Nacherbe; Nacherbfall; Verpflichtungsklage gegen Ablehnung der RückübertragungLeitsatz: Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen.BVerwG21.03.2001
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BVerwG 7 B 26.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsaufhebung wegen VerfahrensfehlersLeitsatz: 1. Eine begründete Abweichungsrüge steht der Aufhebung eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Beschluß (§ 133 Abs. 6 VwGO) nicht entgegen, wenn das Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht führen würde (im Anschluß an Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 [n. F.] VwGO Nr. 10). 2. Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung, daß die Veräußerung eines Grundstücks oder Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR auf unlautere Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) zurückzuführen ist, greift auch dann ein, wenn der Vermögenswert verkauft worden ist, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (wie Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).BVerwG26.06.2000
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BVerwG 7 C 1.99 - Ausschlussfrist; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den ZessionarLeitsatz: Die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar bleibt zugunsten des Zedenten wirksam, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert.BVerwG02.03.2000
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BVerwG 7 C 39.97 - Berechtigungsfeststellung; Drittklage; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaft; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Ausreisefall; EigenheimverkaufLeitsatz: Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs ) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage auch dann noch angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen, wenn ein entsprechender Angriff im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt ist (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, ZOV 1998, 287). Veräußert der staatliche Verwalter ein auf genossenschaftlich genutztem Boden errichtetes Eigenheim (§ 291 ff. ZGB), nachdem der Eigentümer die DDR endgültig verlassen hat, erfüllt dies nicht den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG.BVerwG16.07.1998